Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt wegen Landfriedensbruchs und Nötigung durch die Polizei nach der Blockade-Aktion gegen Bundeswirtschaftsminister Habeck ist ein angemessener Schritt. Die Blockade ereignete sich, als Habeck aus dem Urlaub zurückkehrte und am Fährhafen Schlüttsiel von Landwirten daran gehindert wurde, die Fähre zu verlassen. Die Situation eskalierte, als bis zu 30 Demonstranten versuchten, auf die Fähre zu gelangen, woraufhin die Polizei Pfefferspray einsetzte. In dieser Situation wäre es auch angemessen, wenn der deutsche Bauernverband die beteiligten Mitglieder identifiziert, ausschließt und namentlich benennt, um ein klares Zeichen gegen solche rechtswidrigen Aktionen zu setzen.
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