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Polizeigesetz in Bayern – krasser Vorfall schreckt Juristen auf

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Was tut die Polizei? Verkehr regeln, Straftaten verfolgen und für die Sicherheit und Ordnung sorgen. Beispiele: Mit der Kelle in  der Hand kann also ein Polizist drei Sachen machen (aus juristischer Sicht) 1. Eine kaputte Ampel ersetzen und den Strassenverkehr von Hand organisieren. Das ist Straßenverkehrsrecht und dafür ist die Polizei zuständig. 2. Die Kelle nehmen und mit einem Schlag gegen das Gesäß jemanden zu Boden bringen, der gerade aus einer umfallenen Bank flüchten will und den Straftäter festnehmen. Das ist Strafverfolgung. 3. Jetzt zur Sicherheit und Ordnung: der Polizist mit der Kelle sieht, dass jemand plant vollkommen betrunken und orientierungslos die Strasse zu betreten. Er will verhindern, dass jemand zu Schaden kommt.  Er nimmt die Kelle und hat wieder auf das Gesäß und bringt den Betrunkenen kurz zur Räson und nimmt ihn im Polizeiwagen mit auf die Wache und sperrt den Betrunkenen für fünf Stunden ein.

Sowas regeln die Polizeigesetze der Länder. Diese Gesetze sind durchaus unterschiedlich, weil jedes Bundesland ein eigenes Gesetz hat. Öfters wurde probiert, ein gemeinsames Musterpolizeigesetz zu bauen. So versucht das gerade eine Arbeitsgruppe in Berlin.

Zeitgleich wurde ein rechtstaatlicher „Hammer“ aus Bayern bekannt. Dort hatte die Polizei einige Personen („freche Flüchtlinge“) eingesperrt, weil man fürchtete dass diese randalieren werden. Ein Anwalt wurden den eingesperrten Personen nicht zu Seite gestellt, obgleich die Politik dieses bei Einführung des neuen strengen Polizeigesetzes versprochen hatte. Der Fall schlägt Wellen, weil die Dauer der Haft drei Wochen war.

Wo leben wir bitte? Die Freiheit ist ein hohes Gut und selbst wenn ein guter Grund besteht, dass jemand vorsorglich weggesperrt werden muss, sollte dieser das Recht haben sich zur Wehr zu setzen. Dazu gehört natürlich ein rechtskundiger Vertreter…………………

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