Allgemeines

Polizeikosten

12019 (CC0), Pixabay
Teilen

Heute steht vor dem Bundesverfassungsgericht eine wichtige Verhandlung an, die die Kostentragung für Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisikospielen im Fußball betrifft. Im Kern des Streits stehen die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die Stadt Bremen, die seit 2014 eine Regelung durchgesetzt hat, wonach die Veranstalter der Spiele für die erhöhten Polizeikosten aufkommen müssen. Diese Entscheidung markierte eine bundesweit einmalige Vorgehensweise und löste eine kontroverse Debatte über die Finanzierung der öffentlichen Sicherheit bei Großveranstaltungen aus.

Die DFL sieht sich durch diese Regelung benachteiligt und argumentiert, dass die Kosten für die Sicherheit eine staatliche Aufgabe seien und daher nicht den Veranstaltern aufgebürdet werden sollten. Nachdem die DFL in den vorherigen Instanzen keinen Erfolg hatte – sowohl das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt Bremen als auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wiesen ihre Klagen ab –, richtet sich nun die Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht.

Die Entscheidung der Vorinstanzen stützte sich auf die Auffassung, dass es gerechtfertigt sei, bei Spielen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Ausschreitungen bergen, eine Kostenbeteiligung der Veranstalter zu fordern. Dies basiert auf dem Argument, dass die erheblichen zusätzlichen Sicherheitsaufwendungen direkt mit den von den Spielen ausgehenden Risiken zusammenhängen.

Die Verfassungsbeschwerde der DFL gegen die Entscheidung aus Leipzig und die Bremer Regelung zielt darauf ab, eine grundsätzliche Klärung der Frage herbeizuführen, inwiefern private Veranstalter zur Kasse gebeten werden können für Leistungen, die traditionell als staatliche Aufgaben betrachtet werden. Dabei geht es auch um die weiterreichenden Implikationen für die Organisation und Finanzierung von Veranstaltungen, die ein hohes Sicherheitsrisiko darstellen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird daher mit Spannung erwartet, da es nicht nur Auswirkungen auf die Fußball-Bundesliga haben könnte, sondern auch auf die allgemeine Praxis der Finanzierung von Polizeieinsätzen bei Großveranstaltungen in Deutschland. Eine Entscheidung zugunsten der Bremer Regelung könnte als Präzedenzfall für ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern dienen, während ein Urteil zugunsten der DFL möglicherweise die bestehenden Praktiken bestätigen und die öffentliche Hand dauerhaft in die Pflicht nehmen würde, die vollen Kosten für derartige Sicherheitsmaßnahmen zu tragen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes vom: 07.10.2024 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes Vom 7. Oktober...

Allgemeines

Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes Vom...

Allgemeines

Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes vom: 07.10.2024 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes Vom...

Allgemeines

Dürener Landrat des Amtes enthoben:Luxusreisen und Fachkräftegewinnung: Wenn Politik zur VIP-Schleusung wird

Ach, Düren. Wer hätte gedacht, dass ein beschaulicher Landkreis plötzlich in die...