Ganz klar, wir halten von dem Unternehmen moneyworks aus Frankfurt gar nichts in Bezug auf die genannten Unternehmen. Im Gegenteil, möglicherweise hat diese Beratungsfirma ihre Anleger in großem Umfang geschadet.
Das sollten die von Vermittlern der moneyworks GmbH beratenen Anleger bitte nicht vergessen. Seien Sie, wenn Sie Anleger sind, vorsichtig mit anwaltschaftlichen Empfehlungen dieser Berater, denn die könnten erneut versuchen, sich zu schützen.
Also ganz klar Finger weg von diesem Unternehmen und dessen Empfehlungen.
Trotzdem muss und kann es in dem Vorgang Popppy und Ballooony möglicherweise noch weitergehen, zumindest für die Anleger, die wirklich einen Automaten haben. Da ist natürlich wichtig, dass der Insolvenzverwalter dann auch anerkennt, dass diese Automaten eben nicht zur Insolvenzmasse gehören, sondern Eigentum des jeweiligen Anlegers sind.
Ist dem so, dann kann man mit einer Auffanggesellschaft das Geschäft natürlich weiterführen mit Zustimmung des Insolvenzverwalters.
Trotzdem muss auch diese neue Gesellschaft dann natürlich mit Geld ausgestattet werden und kann sicherlich nicht von einem der bisherigen Vertriebler geführt werden. Das heißt dann in der Konsequenz auch, dass die Anleger hier nochmals Geld werden nachbezahlen müssen. Das dürfte aber dann das kleinere Übel sein.
Hier muss man eine neutrale Person finden, die dieses Unternehmen im Sinne der Anleger führt, nicht im Sinne des Vertriebs. Natürlich kann der Vertrieb ein Teil des Konzeptes sein, mehr aber auch nicht.
Es gibt aber eben auch Vertriebler, die wir in solch einer dann neuen Gesellschaft nicht sehen, dazu gehören die Herren vom Unternehmen moneyworks.
Sie haben sich zu einem Zeitpunkt, wo bereits klar war, dass es um kriminelle Handlungen ging, nicht auf die Seite der Anleger gestellt, sondern auf die Seite des Initiators. Etwas, was wir ehrlich gesagt, bis zum heutigen Tage weder nachvollziehen können noch verstehen.
Ein seriöser Vertrieb hätte sich hier ganz klar auf die Seite der Anleger gestellt und jeden Rettungsversuch eines „kriminell handelnden Initiators“ angeprangert, aber nicht noch unterstützt.
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