Redaktion
Herr Rechtsanwalt Reime, Sie vertreten seit 2021 rund 200 Anleger der insolventen Frank Hebe Unternehmensgruppe und vertreten auch alle Anleger in den drei Gläubigerausschüssen. Was ist den Anlegern zu empfehlen?
RA Reime
Wir haben bereits Schadensersatzforderungen in allen drei Verfahren angemeldet und empfehlen, dies auch im Insolvenzverfahren des Herrn Hebe zu tun.
Redaktion
Lohnt sich das denn?
RA Reime
Garantiert gehen die Anleger leer aus, wenn sie es nicht tun. Das wäre dann aber gut für diejenigen, die tatsächlich bestätigte Forderungsanmeldungen haben. Das ist auch nicht irgendeine Privatinsolvenz. Gegen die Verantwortlichen dieses Automaten-Geschäftsmodells ermittelt bereits seit 2021 die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Kapitalanlagebetruges. Natürlich gilt die Unschuldsvermutung. Sowohl die Insolvenzverfahren als auch das Ermittlungsverfahren müssen jedoch im Blick behalten werden, damit die richtigen Maßnahmen ergriffen werden können. Zudem ist es mit einer Forderungsanmeldung nicht getan. Die Forderung muss zur Tabelle auch bestätigt werden. Sie muss folglich mit der richtigen Begründung und in der richtigen Höhe angemeldet werden. Das unterschätzen viele. Wenn dann die Forderungen bestritten werden, muss man damit umgehen können. Die Rechte der Geschädigten im Strafverfahren sind den meisten auch unbekannt. Folglich sind Kriminalinsolvenzen komplexe Verfahren mit vielen Rechtsfragen.
Redaktion
Sind die anwaltlichen Kosten verhandelbar?
RA Reime
Nein. Sowohl die Kosten von Gerichtsverfahren als auch die Kosten zur Vertretung von Anlegern in Insolvenzverfahren ergeben sich per Gesetz nach den Streitwerten. In Insolvenzverfahren betragen sie jedoch nur einen Bruchteil derer normaler Gerichtsverfahren und gelten trotzdem für die gesamte langjährige Dauer der Insolvenzverfahren. Die Kosten werden pro Insolvenzverfahren berechnet und fallen nur einmal bei Mandatierung an.
Vielen Dank!
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