Diese Frage muss man nach dem letzten Schreiben des Insolvenzverwalters einmal an dieser Stelle dann auch deutlich stellen.
Unseres Wissens nach hatten viele Automatenkäufer mit dem Erwerb des Automaten auch eine steuerliche Betreuung mit vereinbart. Im Prinzip völlig in Ordnung, aber wenn der Steuerberater dann möglicherweise „Mist“ gemacht hat, dann könnte das nun zu einem Problem werden, was den Nachweis des Eigentums an den Automaten betrifft.
Anleger erzählen uns, dass der Steuerberater wohl zum Teil eigene Inventar/Automatennummern vergeben hat. Automatennummern, die aber wohl dann nichts mit den direkten Automatennummern des Herstellers zu tun haben. So könnte sich das Schreiben des Insolvenzverwalters an die betroffenen Anleger dann auch erklären.
Nun stellt sich natürlich die Frage, „ob man den Steuerberater in die Haftung nehmen kann?“ Kann man, so die Auskunft eines von uns befragten Rechtsanwaltes.
Natürlich wird man dafür aber dann sicherlich einen Prozess führen müssen, denn der Steuerberater hat zwar eine Haftpflicht-Versicherung, aber diese wird sich dann natürlich verklagen lassen, bevor sie nur einen Cent bezahlen werden. Die Aussichten einen solchen Prozess gewinnen zu können, dürften aber nicht schlecht sein.
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