Viele haben dieses Schreiben vom Amtsgericht Rottweil bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter bekommen. Der Inhalt erstaunt uns nicht, denn genau das kennen wir aus solchen „Kriminalinsolvenzen“.
Hier muss der Insolvenzverwalter auf, die mithilfe der Anleger hoffen bzw. sich über andere Quellen weitergehende Informationen beschaffen, denn die Staatsanwaltschaften brauchen die Akten natürlich für die strafrechtlichen Ermittlungen:
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Az.: 8 IN 107/21
Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Popppy of Germany GmbH , Sonnenweg 10, 72160 Horb
Informationen zum vorläufigen Insolvenzverfahren
Sehr geehrte
wie Sie sicherlich bereits aus der Medienberichterstattung erfahren haben, hat das Amtsgericht- InsoIvenzgericht- Rottweil mit Beschluss vom 19. August 2021 die vorläufige lnsolvenzverwaltung über das Vermögen der o.g. Gesellschaft angeordnet und den Unterzeichner zum vorläufigen lnsolvenzverwalter bestellt. Der entsprechende Beschluss ist auf unserer Homepage www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de einsehbar.
Ich möchte Sie als Käufer/Erwerber eines bzw. mehrerer Automaten zunächst über folgenden aktuellen Sachstand in Kenntnis setzen:
Wir befinden uns am Anfang des Insolvenzantragsverfahrens und prüfen derzeit gemeinsam mit einem Spezialistenteam, ob und wenn ja, in welcher Form eine Fortführung und Sanierung des Unternehmens möglich ist. Hierfür ist es notwendig, zunächst einen Überblick über die aktuelle Lage und Situation des Unternehmens zu erhalten und die Hintergründe der Insolvenz zu klären, um dann schnellstmöglich konkrete Maßnahmen und Entscheidungen in die Wege leiten zu können.
Aufgrund des laufenden Strafermittlungsverfahrens wurden nahezu alle Unterlagen am 6. Juli 2021 sichergestellt sowie das Vermögen arretiert. Damit stehen uns die erforderlichen und vor allem die entscheidungsrelevanten Informationen und Unterlagen derzeit nicht zur Verfügung, was die Prüfung der aktuellen Unternehmenssituation erschwert und verzögert.
Da wir unter den eben genannten Begleitumständen arbeiten müssen, kann aktuell noch keine Prognose zur weiteren Entwicklung des Unternehmens und des Insolvenzverfahrens abgegeben werden. Das ist für Sie sicherlich keine zufriedenstellende Nachricht. Ich kann
Ihnen aber versichern, dass mein Team und ich mit dieser Situation umzugehen wissen und wir bestrebt sind, Ihnen so schnell wie nur möglich ein tragfähiges Konzept vorzulegen, wie wir im Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung und über den Zeitraum hinaus weiterverfahren können.
Parallel zu diesen Ermittlungen werden aktuell die vorhandenen und noch nicht arretierten/beschlagnahmten Vermögenswerte gesichert.
Angesichts dieser Gesamtsituation bitte ich Sie um Ihre Geduld und insbesondere lhr Vertrauen in unsere Arbeit. Eines liegt auf der Hand, dass Unternehmen hat nur dann eine realistische Chance, wenn Sie als Inhaber des/der Automaten diese/n auch weiterhin (uneingeschränkt) zur Verfügung stellen.
Bereits im Vorfeld der Insolvenzantragstellung wurde vermutet, dass die Zahl der tatsächlich vorhandenen und vermieteten Automaten unter der Zahl derjenigen liegt, die in Summe an Sie als Anleger verkauft worden sind. In diesem Zusammenhang benötige ich Ihre konkrete Zuarbeit/ Unterstützung:
Um schnellstmöglich eine korrekte Zuordnung der tatsächlich vorhandenen Automaten, deren Standort/e sowie der konkreten Eigentumsverhältnisse vornehmen zu können, benötige ich die Kopie/n der Schreiben, in denen Ihnen vom Unternehmen die konkrete/n Seriennummer/n der von Ihnen erworbenen Automaten mitgeteilt worden sind. Nur durch den Abgleich dieser Informationen mit dem tatsächlich vorhandenen Datenbestand kann ein realistisches Bild erlangt werden. Bitte übersenden Sie Ihre Unterlagen nach Möglichkeit umgehend in eingescannter Form per E-Mail an proinfo@tiefenbacher.de oder in Kopie per Post/Fax an die o.g. Kontaktdaten.
Alle weiteren Informationen zum Verfahrensstand sowie einen ersten Fragen-Antworten- Katalog finden Sie in Kürze auf der oben aufgeführten Kanzleiwebseite.
Abschließend möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie derzeit noch keine Forderungen im Verfahren anmelden können. Das ist erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich, worüber alle Gläubiger gesondert schriftlich informiert werden.
Aufgrund der Vielzahl, der am Insolvenzverfahren Beteiligten werden telefonische Anfragen nicht beantwortet. Ich bisse daher im Interesse der Verfahrensbeschleunigung von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen und allenfalls schriftliche Anfragen einzureichen, sofern sich deren Beantwortung nicht bereits aus den zur Verfügung gestellten Informationen ergibt.
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