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Popppy Popcorn Automaten und Balooony Automaten die Sicht von RA Reime aus Bautzen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
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Wir vertreten seit Anfang April 2021 Automatenkäufer und Vermieter. Mit großer Sorge beobachten wir das aktuelle Geschehen. Wie bereits öffentlich wurde, bestehen Verdachtsmomente, dass Lieferscheine gefälscht sind und Automaten weder tatsächlich bestellt noch produziert oder gar geliefert und aufgestellt wurden.

Nach den uns bekannten Schreiben der Rechtsanwälte von Frank Hebe vom 22.04. und einer Mail Ihres Geschäftsführers von Herrn Hebe an den Vertrieb vom 21.05.2021, möchte ich Ihre Fragen nach der Schlüssigkeit und Seriosität der vorgeschlagenen Stundung und Sanierung beantworten.

Wir haben hierzu eigene Recherchen angestellt und Informationen über Vertrieb und Hersteller eingeholt. Hieraus ergeben sich für die betriebswirtschaftlich Kalkulation und die rechtlichen Hintergründe ernsthafte Fragen, welche Herr Hebe als Geschäftsführer der genannten drei Firmen erst noch beantworten muss.

Fragen, die wir beantworten können, und uns von vielen Käufern gestellt wurden, haben wir in einer FAQ – Liste in Anlage für Sie zusammengestellt.

Im Ergebnis halten wir die vorgeschlagene Vereinbarung zur Stundung und zum Nachrang für rechtlich, wirtschaftlich und menschlich im hohen Maße für fragwürdig und nachteilig. Sie würden verzichten auf Ihre waltschaft Stuttgart sowieso ansteht.

Es besteht der dringende Tatverdacht, dass Herr Hebe zu Lasten der Verkäuferin Popppy, die für die Produktion erhaltenen und bestimmten Kundengelder über die VendingJet zweckent-fremdete. In Summen fehlen mehrere Millionen Euro.

Verwerflich wäre es, der Vergabestelle für Corona-Hilfen, diesen Tatbestand zu verschweigen und so zu tun, als wäre Corona allein verantwortlich für die Schiefläge. Eine strafrechtliche Aufarbeitung erfolgte durch die Staats-anwaltschaft Stuttgart. Bis dahin muss Herr Hebe aber auch Fakten liefern:
• umfassende bilanzielle Auskunft zu den drei Gesellschaften nach §166Abs.3 HGB (BGH II ZB 10/15),
• Mittteilung an jeden Kunden, ob er seine Automaten auch bekommen hat,
• Mitteilung an jeden Kunden wo seine Automaten stehen,
• Corona-Hilfen: Mit welcher Begründungen sollen oder wurden Anträge gestellt für wel-che Firma in welcher Höhe?
• konkrete Darlegung, wie die fehlenden Millionen erarbeitet werden sollen,
• Übersicht laufender und unmittelbar anstehender Zivilgerichtsverfahren (auch Mahn-verfahren).

Wir halten die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nicht für ausgeschlossen und prüfen Möglichkeiten eines gesammelten Vorgehens gegen Herrn Hebe für Kunden, welche Au-tomaten bezahlt aber nicht geliefert bekommen haben. Diese Kunden haben auch ein steuerrechtliches Problem. Das Finanzamt wird früher oder später die Steuern für die steuerlich abgesetzten Preise nicht gelieferter Automaten verzinst zurückfordern. Hier muss schleunigst für Aufklärung gesorgt werden, um Selbstanzeigen bei den Finanzämtern so früh wie möglich einleiten zu können.

https://rechtsanwalt-reime.de/

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