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Popppy Popcornautomaten, Balloony Automaten – Staatsanwaltschaft Stuttgart

Leovinus (CC0), Pixabay
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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart, mit Schwerpunkt Dezernat für Wirtschaftskriminalität, ermittelt in diesem Vorgang. Da uns einige Anleger angesprochen haben, „wo man dann Strafanzeiger erstatten kann?“ hier die E-Mail-Adresse der Staatsanwaltschaft Stuttgart.

Email: pressestelle@stastuttgart.justiz.bwl.de

Hier kann man formlos Strafanzeige erstatten mit dem Vermerk Strafanzeige Popppy Automaten/Balooony Automaten“. Man leitet das dann an die jeweilige zuständige Stelle. Diese wiederum wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

In diesem Zusammenhang sei hier nochmals deutlich davor gewarnt, dubiose Vereinbarungen der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei zu unterschreiben. Sie verlieren/verzichten auf Ihr Vermögen.

Sie verschenken letztlich ihre Automaten. Das Beste was Ihnen passieren kann, ist ein Insolvenzverfahren mit einer Auffanggesellschaft. Diese wird aus meiner Sicht kurzfristig nach dem Insolvenzantrag gebildet werden. Diese kümmert sich dann um Ihre Automaten und erwirtschaftet auch Geld von Ihnen.

Parallel dazu haben wir alle uns bekannten Aufstellplatzvermieter über den Vorgang informiert. Diese werden nun möglicherweise auch kurzfristig handeln, um sich selber vor Schaden zu schützen. Mit einem der großen Aufstellplatzanbieter hatten wir dazu ein längeres Gespräch am heutigen Tage.

Schauen wir einmal, was da in den nächsten Tagen passiert. Dort ist man wohl grundsätzlich bereit mit einer Auffanggesellschaft in eine weitere Zusammenarbeit zu gehen, wird sich die Vertragspartner aber sehr genau anschauen. Letztlich will man hier nicht in solche kriminellen Handlungen einbezogen werden.

Nach dem Gespräch kann ich mir nicht vorstellen, dass es hier „eine Kooperation mit den alten Gesellschaften“ geben können wird.

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