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Popppy und Balllony – die wahren Hintergründe warum sich die Vermittler so „kümmern“

mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Über 30 Gespräche haben wir in den letzten Tagen zu unserer Veröffentlichung zum Unternehmen Popppy und Balllony mit investierten Anlegern geführt, ja und ganz klar für uns hat diese angebliche Hilfsbeflissenheit natürlich einen Hintergrund. Aus unserer Sicht will man sich bei den Vermittlern, nur in die Verjährung, retten. Das sagt Ihnen natürlich keiner der Vermittler und selbstverständlich auch nicht der involvierte Steuerberater.

Jener Steuerberater, den wir auch in der Haftung sehen. Nach uns zur Verfügung stehenden Informationen, die wir dann gemeinsam mit einem Rechtsanwalt ausgewertet haben, sehen wir die Vermittler deshalb in der Haftung, weil diese nicht über das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben. Zumindest geschah dies bei keinem unserer Gesprächspartner.

Dieses Totalverlustrisiko lag nach Ansicht des von uns befragten Rechtsanwaltes in der Verbindung der einzelnen Verträge, die so mancher Anleger hier gezeichnet hat.

Schaut man sich diese Verträge an, dann kann man im Vertrag mit Vendingjet nachlesen, dass die Lizenz und Markenrechte bei der Vendingjet liegen bzw. lagen, heißt, nun darf man aus unserer Sicht heraus weder den Namen nutzen noch die Software, die für das Betreiben dieses Automaten erforderlich ist.

Genau darin liegt nach Ansicht eines uns bekannten Gerichtes dann auch die Schlussfolgerung, dass der Vermittler hier hätte über das Vorhandensein eines Totalverlustrisiko hätte aufklären müssen.

Beim Steuerberater stellen wir uns in der Redaktion ganz klar die Frage, ob dieser nicht  möglicherweise, ganz nahe, bei der kriminellen Bande dabei war. Ich habe in den letzten Wochen mit vielen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern gesprochen, jeder von ihnen hat mir gesagt, dass der Steuerberater bestimmte Unterlagen benötigt, um steuerliche Vorteile geltend zu machen. Eine davon ist die Automatennummer.

Selbst Vertriebsmitarbeiter haben uns aber gesagt, dass man von dem Problem der nicht existierenden Automaten schon längere Zeit gewusst habe. Dazu habe es sogar mit dem Unternehmen Vendingjet das eine oder andere Gespräch gegeben.

Man habe die Erwartung an Vendingjet gehabt, dass sich das Problem lösen lasse. Dass der doch stark involvierte Steuerberater dies nicht mitbekommen haben soll, das ist für uns nicht nachvollziehbar. Warum hat er nie kontrolliert, ob es die Automaten dann auch gibt oder warum hat er irgendwann aufgehört zu kontrollieren?

Wir können jedem Anleger nur den Rat geben, sich jetzt um die Minderung seines Schadens zu kümmern und den Vertrieb aber auch den Steuerberater in die Haftung zu nehmen. Verjährt ihr Anspruch, dann lacht sich der Vertrieb kaputt.

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