Natürlich sind wir keine Richter, die darüber entscheiden können, ob das dann auch so ist, aber wir wollen ihnen einmal erklären, warum wir dieser Meinung sind.
Unseren Recherchen nach wurden immer 3 Verträge geschlossen, einer betraf den Verkauf des Automaten, der 2. Vertrag die Vereinbarung über die Vermietung mit dem Unternehmen Vendingjet GmbH und die steuerliche Betreuung. Macht alles durchaus Sinn, wenn die Verträge so aufgebaut sind, dass sie eine Lösung darstellen für den Kunden. Warum aber der Steuerberater damit hineingenommen wurde, das wissen wir nicht.
Nun muss man sich doch einfach mal die Frage stellen, wer möglicherweise die Automatennummern, für die nicht existierenden Automaten vergeben hat? Vendingjet, der Steuerberater, Popppy, Ballooony? Auch das eine Frage, die man stellen muss. Unserer Meinung nach war aber die Automatennummer schon deshalb wichtig, damit der Steuerberater dann seine Aufgaben auch erfüllen konnte.
Selbst wenn der Steuerberater nicht an diesem System beteiligt gewesen ist, dann stellen wir uns doch die Frage, ob der Steuerberater hier nicht möglicherweise seine Pflichten verletzt hat, denn warum hat er die Existenz des Automaten dann nicht kontrolliert?
Wäre ich Eigentümer eines Automaten, würde ich den Steuerberater in die Haftung nehmen, denn diese gestellten Fragen kann man nur gerichtlich klären. Auf die Argumentation des Steuerberaters wäre ich dann gespannt. Interessant ist diese Situation aber auch, weil der Steuerberater, sollte er da einen Fehler nachgewiesen bekommen, natürlich in der Haftung steht. Meines Wissens haben Steuerberater dafür sogar eine Haftpflichtversicherung.
Also, meine Damen und Herren Automatenbesitzer, worauf warten Sie noch? Wie lange wollen sie sich den „gezwirbelten Mist“ der Vermittler noch anhören? Die betrieben doch auch nur Eigenschutz aus meiner Sicht.
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