Immer mehr geschädigte Anleger melden sich bei uns und werden Mitglied unserer Interessengemeinschaft. Dabei kommt die Diskussion immer auch auf die Vereinbarung, die viele der Automatenbesitzer auf den Rat ihres Vertriebs hin, unterschrieben haben.
Möglicherweise eine fatale Entscheidung, die nun den Insolvenzverwalter zum defacto Eigentümer der Automaten machen könnte.
Was können wir tun, so dann die Frage, die immer im Raum steht? Nun, zunächst einmal suchen sie sich bitte einen Rechtsanwalt, der dann wiederum in ihrem Namen die Vereinbarung juristisch anfechtet, damit der alte Zustand wiederhergestellt wird.
Das wirft natürlich auch die Frage nach einer Vertriebshaftung auf und ja, die sehen wir bei den Vertriebspartnern, die ihren Automatenbesitzern zu der Unterschrift unter diese Vereinbarung geraten haben. Aus unserer Sicht kann man da mit großen Erfolgsaussichten gegen den Vertrieb vorgehen. Mit Verlaub, wenn das mein Geld wäre, würde ich genau das tun. Rücksicht ist hier nicht mehr angebracht. Es geht um ihr sauerverdientes Geld. Der Vertrieb hat hier gute Provision verdient.
Seien Sie bitte dann auch ganz vorsichtig mit anwaltschaftlichen Empfehlungen von den Vertriebspartnern, die ihnen auch bei Unterschrift unter der genannten Vereinbarung empfohlen haben.
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