Startseite Vorsicht Anlegerschutz Poppy Gläubigerversammlung am gestrigen Tag, des Trauerspiels vorletzter Teil!
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Poppy Gläubigerversammlung am gestrigen Tag, des Trauerspiels vorletzter Teil!

dbreen (CC0), Pixabay
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Ja so kann man das dann auch beschreiben und für uns ist das der vorletzte Teil, denn nun kommt sicherlich noch die Diskussion über den Nachweis des Automateneigentums.

Man kann nur hoffen, dass der Insolvenzverwalter da eine anlegerfreundliche Lösung findet und nicht über Jahre Prozesse führt, die Geld kosten und am Ende nur das Verfahren verlängern. So lange solche Prozesse nicht entschieden sind, kann und darf der Insolvenzverwalter dann auch die streitigen Automaten nicht herausgeben.

Vielleicht kann man ja den Zeit-Wert eines Automaten dann mal von einem Gutachter prüfen, dann einigt man sich auf eine Quote und bietet zu diesem Quotenpreis dem Anleger den Automaten an.

Am 8.02.2022 fanden in der Stadthalle Rottweil drei Gläubigerversammlungen statt. Gegen 9 Uhr fand die Versammlung für die Insolvenzschuldnerin Popppy of Germany (IV F. Scheffler) statt, es folgten die für die Ballooony GmbH & Co. KG (IV F. Scheffler) um 11.00Uhr und die für die VendingJet GmbH (IV. N.Häring) um 14 Uhr. Vertreten wurden dort von mir fast 400 Kunden mit mehr als 30 Millionen Euro an Forderungen.

Ursachen der Insolvenzen waren untaugliche Geschäftsmodelle und letztlich die Kontenarreste durch die Staatsanwaltschaft. Durch die lückenhafte Buchhaltung und die Zweckentfremdung der Kundengelder wurden weniger Automaten geliefert als bezahlt wurden. Durch die dilettantischen Vertragsgestaltungen wurden auch weniger Automaten übereignet wie gedacht. Ein erheblicher Teil der Kaufpreise wurden für die Schein – Mieten verwendet. Die Geschäftsmodelle haben sich von Anfang an nicht gerechnet: Die festen Kosten waren zu hoch.

Zur Zeit wird ein Musterprozess geführt zwischen den Insolvenzverwaltern über die Herausgabepflicht von Automaten mi „I“ -Fake – Seriennummern. Ein Ankauf von Automaten deren Zuordnung unsicher ist, ist denkbar.

Wegen der komplizierten Rechtslage und zur Kostenersparnis wurden jeweils 3’er Gläubigerausschüsse gewählt, welche auch von mir besetzt sind.

Abschließend: Selbst wenn dann mal feststünde, dass den Kunden Automaten gehören stellt sich die Frage, was damit anstellen? Wer stellt sich einen Ballon-Automaten mit rund 300 kg in den Partykeller?

1 Komment

  • Am 8.02.2022 fanden in der Stadthalle Rottweil drei Gläubigerversammlungen statt. Gegen 9 Uhr fand die Versammlung für die Insolvenzschuldnerin Popppy of Germany (IV F. Scheffler) statt, es folgten die für die Ballooony GmbH & Co. KG (IV F. Scheffler) um 11.00Uhr und die für die VendingJet GmbH (IV. N.Häring) um 14 Uhr. Vertreten wurden dort von mir fast 400 Kunden mit mehr als 30 Millionen Euro an Forderungen.

    Ursachen der Insolvenzen waren untaugliche Geschäftsmodelle und letztlich die Kontenarreste durch die Staatsanwaltschaft. Durch die lückenhafte Buchhaltung und die Zweckentfremdung der Kundengelder wurden weniger Automaten geliefert als bezahlt wurden. Durch die dilettantischen Vertragsgestaltungen wurden auch weniger Automaten übereignet wie gedacht. Ein erheblicher Teil der Kaufpreise wurden für die Schein – Mieten verwendet. Die Geschäftsmodelle haben sich von Anfang an nicht gerechnet: Die festen Kosten waren zu hoch.

    Zur Zeit wird ein Musterprozess geführt zwischen den Insolvenzverwaltern über die Herausgabepflicht von Automaten mi „I“ -Fake – Seriennummern. Ein Ankauf von Automaten deren Zuordnung unsicher ist, ist denkbar.

    Wegen der komplizierten Rechtslage und zur Kostenersparnis wurden jeweils 3’er Gläubigerausschüsse gewählt, welche auch von mir besetzt sind.

    Abschließend: Selbst wenn dann mal feststünde, dass den Kunden Automaten gehören stellt sich die Frage, was damit anstellen? Wer stellt sich einen Ballon-Automaten mit rund 300 kg in den Partykeller?

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