Pornoabmahnanwälte Urmann und Collegen (UC) aus Regensburg, ist das von Ihnen?

Man hat ja in den letzten Tagen in vielen Medien über die Porno-Abmahnanwälte gelesen im Internet Den Namen dürften die jetzt wohl weg haben-smile. Nun soll es wohl auch erste juristische Schritte gegen die Anwälte aus Regensburg geben wie man im Internet nachlesen kann. Nun bekamen wir gestern Abend die E-Mail, wie viele andere sicherlich auch. Entweder sind die Anwälte „sau Blöde“ oder das ist nicht von denen und irgendjemand versucht dadurch Trojaner in Umlauf zu bringen. Ist dem so, dann sollten die Anwälte sich aber sehr schnell von solchen Aktionen distanzieren. Der Name ist zwar schon angekratzt, aber  so was kann einer Kanzlei dann Image mäßig mal den „Rest geben“. Interessant ist das Datum der Urheberrechtsverletzung. Jetzt weiß ich wenigstens was ich dann am 16. Dezember mache. 

Von: Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN [mailto:swanja.starke@htp-tel.de]

Gesendet: Dienstag, 10. Dezember 2013 18:06

An:

Betreff: Redtube Urheberrechtsverletzung an dem Werk Miriams Adventures

Sehr geehrte(r) ,

Grund unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Miriams Adventures. Unserer Mandant The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht haben Sie durch das Downloaden des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.

Folgende Daten konnten seitens beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich speichern:

Datum/Uhrzeit: 16.12.2013 24:35:10

IP-Adresse: 92.12.217.22

Produktname: Miriams Adventures

Benutzerkennung: 6771280059

Stream-Anbieter: Redtube

Unserer Mandant hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 191 3 186/22 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

Hiermit fordern wir Sie auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie unverzüglich von Ihrem Computer zu entfernen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unseren Mandant abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 13.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt.

Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Erstattungsanspruch gegen Sie.

Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 89,42 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 90,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Beauftragung bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

Gegenstandswert: 1178,00 Euro

Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 265,39 Euro Pauschale für Post und Telekommunikation: 24,04 Euro

Schadensersatz: 89,42 Euro

Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 90,00 Euro

Die gespeicherten Daten sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der angehängten Datei.

Mit freundlichen Grüßen

Regensburger Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen (U+C)

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