Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Polizei einen Porsche nach einem riskanten Überholmanöver rechtmäßig sicherstellen durfte. Der Fall ereignete sich im April 2023, als der Fahrer des Porsches mehrere Fahrzeuge gefährlich überholte. Dies zwang einen entgegenkommenden Polizeiwagen und andere Verkehrsteilnehmer zu Brems- und Ausweichmanövern, um eine Kollision zu vermeiden. Die Polizei verfolgte den Porsche und beschlagnahmte ihn zur Gefahrenabwehr.
Die Ehefrau des Fahrers legte Widerspruch gegen die Sicherstellung ein, der jedoch sowohl vom Verwaltungsgericht Neustadt als auch vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt wurde. Beide Gerichte kamen zu dem Schluss, dass aufgrund des rücksichtslosen und grob verkehrswidrigen Verhaltens des Fahrers eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestand.
Das Gericht wies auch das Argument der Antragstellerin zurück, dass keine Gefahr bestehe, da ihrem Ehemann bereits vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen worden sei. Es wurde betont, dass der Fahrer trotz der ihm deutlich gemachten Gefährlichkeit seines Verhaltens keine Einsicht zeigte und in der Vergangenheit bereits wegen Verkehrsdelikten ermittelt worden war.
Beschluss vom 29. August 2023, Aktenzeichen: 7 B 10593/23.OVG
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