Porsche-Aktionäre sind mit einer Klage gescheitert, die Beschlüsse der Hauptversammlung des Sportwagenbauers von 2009 zu kippen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) wies am Mittwoch nach einer Berufungsverhandlung die Anfechtungsklage ab (Aktenzeichen 20 U 2/10). Kern der Klage waren Beschlüsse über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2007/08, sowie die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern und die Vergütung des Kontrollgremiums. Die Kläger hatten angeführt, nur unzureichend auf dem Aktionärstreffen über Kurssicherungsgeschäfte informiert worden zu sein, mit denen sich Porsche die Mehrheit an VW sichern wollte. Dieser Auffassung folgte das OLG nicht.
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