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Portal für bedeutende Institute: BaFin konsultiert Rundschreiben zu Online-Anzeige über Bestellungen von Geschäftsleitern und Mitgliedern von Aufsichtsorganen

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Die BaFin hat den Entwurf eines Rundschreibens zur Nutzung eines gemeinsamen Portals mit der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Konsultation gestellt. Das Portal für bedeutende Institute soll ab einem noch festzulegenden Termin im Jahr 2020 die Möglichkeit bieten, Anzeigen über die Bestellung von Geschäftsleitern sowie Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen online einzureichen.

Bedeutende Institute (Significant Institutions – SIs) und Finanzholding-Gesellschaften bzw. gemischte Finanzholding-Gesellschaften, die nach § 1 Absatz 5 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) unter EZB-Aufsicht stehen, müssen dann keine zusätzliche papiergebundene Anzeige nach der Anzeigenverordnung (AnzV) mehr einreichen.

Stellungnahmen zu dem Entwurf nimmt die BaFin bis zum 16. Januar 2020 unter Angabe des Geschäftszeichens „Konsultation 19/2019, BA 51-FR-2423-2019/0001“ und des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 19/2019“ per EMail an Konsultation­19­19@bafin.de oder postalisch entgegen. Für den Postweg ist zusätzlich zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auch das Referat BA 51 anzugeben.

Die Konsultation erfolgt ausschließlich im schriftlichen Verfahren ohne mündliche Anhörung. Die BaFin beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Teilnehmer der Konsultation mit einer Veröffentlichung ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, müssen sie dies der BaFin schriftlich mitteilen.

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