Für den Privatanleger sind Investmentfonds für praktisch alle Anlageziele das vorteilhafteste Anlageprodukt.
Der BVI begrüßt daher die politische Diskussion zum Anlegerschutz und zur Produkt- sowie Vertriebstransparenz. Dabei orientiert sich der BVI am Leitbild des mündigen Bürgers. Dieser muss in die Lage versetzt werden, seine Anlageentscheidung aufgrund vergleichbarer Informationen selbst zu treffen. Berater können in diesem Prozess lediglich unterstützen. Der Anleger sollte jedoch nichts kaufen, was er nicht selbst versteht. Grundlegend ist hierbei das Verständnis über das Verhältnis zwischen Rendite und Risiko einer Anlage. Wichtig sind darüber hinaus die Vergütungsmechanismen und Produktkosten, die mit einer Anlage einhergehen.
Alle gesetzgeberischen Maßnahmen zur Stärkung des mündigen Anlegers müssen daher wettbewerbsneutral wirken, damit der Anleger auch tatsächlich die freie Wahl zwischen Anlagealternativen hat.
Der BVI setzt sich deshalb ein für
1. die Vergleichbarkeit substituierbarer Finanzprodukte,
2. die Beratung ausschließlich im Anlegerinteresse,
3. die Förderung der finanziellen Bildung.
Im Einzelnen:
1. Vergleichbarkeit substituierbarer Finanzprodukte
• Produktinformation vereinheitlichen. Für eine bedarfsgerechte private Anlageentscheidung
müssen alle Finanzprodukte vergleichbare Transparenz bieten. Dies
betrifft die Produkteigenschaften, insbesondere das Rendite-Risiko-Profil, die Wertentwicklung und die Produktkosten. Bei Investmentfonds erfüllen künftig die
„Wesentlichen Informationen für den Anleger“ – das so genannte „Key Information
Document“ (KID) – diese Forderung. Das KID ist damit für alle Investmentfonds das
geeignete Produktinformationsblatt (PIB). Der BVI unterstützt daher das Vorhaben
der Bundesregierung, die Produktinformationsblätter aller anderen Finanzinstrumente
eng an die PIB für Investmentfonds anzulehnen. Ein Nebeneinander unterschiedlicher
nicht vergleichbarer Produktinformationsblätter ist nicht im Anlegerinteresse. Es macht z.B. wenig Sinn, für einen Fondssparplan im Versicherungsmantel ein anderes Informationsformat vorzusehen, als für einen klassischen Fondssparplan;
denn beide sind letztlich Anlegerentscheidungen für einen Investmentfonds.
• Kostentransparenz schaffen. Der Anleger muss die Kosten einer Kapitalanlage
schnell erkennen können. Diese Transparenz ist wichtig für seine Kaufentscheidung.
Der BVI unterstützt eine produktübergreifende Kostentransparenz, etwa den Ansatz
einer so genannten „Reduction in Yield“, der die jeweilige kostenbedingte Renditeminderung einer Anlage darstellt.
• Staatliche Finanzinformation ist angemessen. Die öffentliche Information der
Anleger durch Verbraucherzentralen, Stiftung Finanztest sowie die Medien im Allgemeinen
sind vollkommen ausreichend. Eine weitergehende öffentlich finanzierte
Produktzertifizierung („Finanz-TÜV“) ist deshalb nicht notwendig. Der Mehrwert einer
solchen individuellen Produktzertifizierung über die bereits öffentlich verfügbaren
Fondsratings und -rankings namhafter Ratingagenturen hinaus, ist nicht erkennbar.
Abzulehnen ist auch ein „Ampelsystem“, weil eine simple drei Farben-Klassifizierung
auf Produktebene nicht mit der Chance-Risiko-Neigung des jeweiligen Anlegers
übereinstimmen muss. Die sich im Zeitablauf ändernden Bedürfnisse der Anleger
würden nicht berücksichtigt.
2. Beratung ausschließlich im Anlegerinteresse
Die Anlageberatung muss sich ausschließlich am Interesse des Kunden ausrichten und
nicht am provisionsgetriebenen Produkt-Vertriebs-Interesse. Qualitativ schärfere, formale
Anforderungen an Berater und Vermittler sind deshalb richtig – sie können aber Fehlentscheidungen des Privatanlegers am Ende nicht verhindern. Der mündige Anleger steht im Zentrum jeder Beratung.
• Beraterqualifikation erhöhen – Beratungsqualität verbessern. Die Anforderungen
an bisher weitgehend unregulierte freie Berater und Vermittler in Bezug auf
Qualifikation, Registrierung, Qualifikationsnachweise und Berufshaftpflicht sollten in
Anlehnung an jene für Versicherungsvermittler vereinheitlicht werden. Gleiche
Standards müssen selbstverständlich auch für bisher unregulierte Verbraucherzentralen
und Honorarberater gelten.
• Provisionstransparenz angleichen – Vertriebsorientierung offenlegen. Provisionstransparenz
stärkt die Vergleichbarkeit von substituierbaren Produkten, wirkt
Interessenkonflikten entgegen und stärkt den Wettbewerb. Der BVI befürwortet die
Regelungen für die Transparenz von Provisionen produktübergreifend auf den Prüfstand
zu stellen und einander anzugleichen. Dies betrifft den Ausweis von relativer/
absoluter Vertriebskostenbelastung ebenso wie die Darstellung von Vergleichszeiträumen.
• Vielfalt von Systemen der Beratungsvergütung. Viele Menschen benötigen in
Finanzangelegenheiten die Hilfe qualifizierter Berater, gerade bei langfristigen Altersvorsorgeentscheidungen. Weder die klassische Provisionsberatung noch die „Honorarberatung“ können letztlich Falsch- oder Fehlberatungen ausschließen. Ziel muss es daher sein, solche Falsch- oder Fehlberatungen auf ein Minimum zu begrenzen.
Der BVI steht daher auch positiv zur Honorarberatung und unterstützt ein eigenständiges
Berufsbild des Honorarberaters und ungebundenen Finanzberaters. Voraussetzung
ist allerdings, dass Honorarberater wie ungebundene Finanzberater dieselben
rechtlichen Anforderungen wie klassische, provisionsgebundene Berater einhalten.
Dies gilt selbstverständlich auch für die Beratung durch Verbraucherzentralen.
• Offenlegung der Vertriebsorientierung. Kein Unternehmen wird im Rahmen der
Anlageberatung sämtliche Produkte eines Marktes vollständig berücksichtigen können.
Es wird immer Märkte, Produkte oder Anbieter geben, die bewusst nicht von der
qualifizierten Auswahl erfasst werden können. Der BVI fordert daher, dem Anleger
beim Vertrieb von Finanzprodukten offenzulegen, ob Produkte ausschließlich bzw.
bevorzugt angeboten werden.
3. Förderung der finanziellen Bildung
Der BVI begrüßt ausdrücklich den politischen Willen, den Zugang von Verbrauchern zu
allgemeinen Finanzinformationen zu erleichtern. Der BVI unterstützt die Stärkung des Verbrauchers im Markt. Verbraucher sollen sich leicht informieren können, sie sollen gut beraten werden und ihre Interessen gut vertreten. Eine bessere wirtschaftliche und finanzielle Allgemeinbildung der Verbraucher ist unabdingbar für das Erkennen der eigenen Bedürfnisse und die passende Anlageentscheidung. Nur so lässt sich die Informationsasymmetrie zwischen privatem Anleger und Berater abbauen. Es hilft dem Anleger, seine Bedürfnisse zu artikulieren und ist damit der beste Weg zur Mündigkeit eines Anlegers inFinanzfragen. Der BVI unterstützt dies seit 2006 durch die Initiative „Hoch im Kurs“. Seit2010 werden neben den mehrfach ausgezeichneten Unterrichtsmaterialien auch Unterrichtseinheitendurch Mitarbeiter der BVI-Mitgliedsgesellschaften bei interessierten Schulen angeboten.
Gerade wegen der föderalen Bildungshoheit bleibt der Staat insgesamt in der gesellschaftlichen Verantwortung, die Finanzbildung in geeigneter Weise in Schule wie Erwachsenenbildung auszubauen.
Quelle: Bundesverband Investment
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