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Position des Bankenverbandes zum Euro-Stabilisierungsmechanismus

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Die Finanzminister der Eurogruppe haben sich auf Grundprinzipien für einen Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) verständigt.
Der ESM soll auf dem Mitte 2013 auslaufenden „Euro-Rettungsschirm“ beruhen. Die Hilfen des ESM werden stets an ein wirtschaftpolitisches Reformprogramm des jeweiligen Schuldnerlandes gekoppelt sein. Unter dem ESM wird dann einzelfallbezogen und abhängig von der Schwere der Krise über die Beteiligung von Anleihegläubigern entschieden. Diese Entscheidung beruht auf einer Tragfähigkeitsanalyse, die von EU-Kommission und IWF mit Unterstützung der EZB vorgelegt werden wird. Liegt demnach ein vorübergehender Zahlungsengpass vor, sollen die Anleger „zum Halten der Anleihen ermutigt“ werden. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit, muss das Schuldnerland mit den Gläubigern einen umfassenden Umstrukturierungsplan aushandeln. Collective Action Clauses, mit denen die Gläubiger zu gemeinsamem Handeln verpflichtet werden können, sollen vor diesem Hintergrund ab Juni 2013 in allen europäischen Staatsanleihen enthalten sein, um etwaige Umschuldungsverhandlungen zu erleichtern. Eine Beteiligung des Privatsektors nach diesen Bedingungen ist somit frühestens ab Mitte 2013 möglich.

Position
Die Finanzminister der Euro-Zone haben auf die deutliche Verunsicherung an den Finanzmärkten reagiert. Der Bankenverband unterstützt das langfristige Ziel des ESM, künftig private Anleihegläubiger an möglichen Zahlungsausfällen in einem geordneten Verfahren zu beteiligen. Nicht zuletzt wird dadurch der Zins-Risiko-Mechanismus gestärkt, was per se vorbeugend gegen Krisen wirken kann. Die geplante „einzelfallbezogene“ Entscheidung auf der Basis einer Schuldentragfähigkeitsanalyse verdeutlicht, dass nicht leichtfertig mit Eigentumsrechten der Gläubiger umgegangen wird – eine wichtige Voraussetzung für das Vertrauen der Investoren und die künftige Finanzierung öffentlicher Schulden. Bei der weiteren Ausgestaltung des Konzepts sind nun Details zu klären. Dazu gehört die Frage, wie und anhand welcher Kriterien EU-Kommission, IWF und EZB die Schuldentragfähigkeit bewerten, die für finanzielle Hilfen des ESM und den Umfang der Gläubigerbeteiligung ausschlaggebend sein sollen. Noch ungeklärt bleibt bislang auch der Übergang vom gegenwärtigen Rettungsschirm zum ESM. An einer Politik der strikten Haushaltskonsolidierung und entschlossener Wirtschaftsreformen in den Euro-Staaten sowie einer überzeugenden Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts führt kein Weg vorbei. Nur dann werden die Investoren ab Mitte 2013 bereit sein, unter den Bedingungen des ESM (also mit höherem Haftungsrisiko) Neuemissionen zu einem für die Schuldnerländer vertretbaren Zinssatz zu erwerben.

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