Anleger, die im Rahmen ihrer Beratung vor Zeichnung des Lloyd Schiffsfonds Schiffsportfolio 1 nicht über das Risiko des Totalverlusts aufgeklärt wurden, haben einen Anspruch auf Ersatz des ihnen entstandenen Schadens. Der Schaden entspricht dabei dem Anlagebetrag zuzüglich Agio abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen. Dies hat das LG Würzburg am 24.06.2016 im Verfahren gegen die Deutsche Bank entschieden (LG Würzburg, 71 O 1076/15).
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