Das Magazin „test“ berichtet ins einer neuesten Ausgabe zum E-Postbrief.
Mit großem Aufwand bewirbt die Deutsche Post ihren E-Postbrief. Er sei „so sicher und verbindlich wie der Brief“ und übertrage „die Vorteile des klassischen Briefes ins Internet“. Dem Landgericht Bonn sind diese Werbeaussagen jedoch zu vollmundig. Es untersagte der Post die Werbung.
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Urteil-zu-E-Postbrief-Werbung-der-Post-ist-unwahr-4267219-4267221/
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