Interviewer: Heute sprechen wir mit der Rechtsanwältin Kerstin Bontschev über die aktuellen Entwicklungen bei der Postbank, die von der Finanzaufsicht BaFin genau unter die Lupe genommen wird. Frau Bontschev, was ist hier los?
Kerstin Bontschev: Die BaFin hat bemerkt, dass es bei der Postbank, einer Niederlassung der Deutschen Bank AG, zu erheblichen Problemen in der Kundenbetreuung gekommen ist. Die Schwierigkeiten reichen von Störungen im Online- und Mobile-Banking bis hin zu langen Bearbeitungszeiten bei spezifischen Bankgeschäften wie Pfändungen und Nachlässen.
Interviewer: Wie reagiert die BaFin darauf?
Kerstin Bontschev: BaFin nimmt die Angelegenheit sehr ernst und hat eine hohe Anzahl an Beschwerden von Kunden erhalten. Sie prüft jetzt, ob regulative Maßnahmen erforderlich sind. Die Finanzaufsicht hat die Postbank bereits aufgefordert, die Einschränkungen im Kundenservice schnellstmöglich zu beheben.
Interviewer: Was sind die aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die Banken erfüllen müssen?
Kerstin Bontschev: BaFin erwartet von Banken, dass sie ihre Dienstleistungen störungsfrei anbieten, insbesondere das Online-Banking. Außerdem müssen gesetzliche Fristen, beispielsweise für die Einrichtung von Pfändungsschutzkonten, eingehalten werden. Der Schutz der Kunden steht hier im Vordergrund.
Interviewer: Welche Optionen haben die Kunden, wenn sie unzufrieden sind?
Kerstin Bontschev: Wenn Kunden der Meinung sind, durch die Bank geschädigt worden zu sein, müssen sie ihre Forderungen zivilrechtlich geltend machen. Die BaFin selbst kann keine individuellen Fälle klären; das ist Sache der Gerichte. Eine weitere Option könnte eine außergerichtliche Streitschlichtung durch den Ombudsmann der privaten Banken sein.
Interviewer: Vielen Dank für diese Einblicke, Frau Bontschev.
Kerstin Bontschev: Gern geschehen. Es ist wichtig, dass die Kunden ihre Rechte kennen und wissen, welche Schritte sie unternehmen können, wenn Probleme auftreten.
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