Zunächst einmal herzlichen Dank, sehr geehrter Herr Dr. Klüber, dass es nun doch eine Antwort von ihrem Verband gab. Trotzdem müssen auch Sie zugeben, dass sehr viele Fragen offen sind.
Wir haben Herrn James Henry Klein als AR-Vorsitzenden gebeten, den Prüfungsverband von der Schweigepflicht zu entbinden, denn wenn dort alles wirklich sauber gelaufen ist, dann sollte Herr Klein im Auftrag der Genossenschaft mit der Entbindung von der Schweigepflicht kein Problem haben. Nochmals, wir würden uns sehr freuen, wenn bei der Genossenschaft alles in Ordnung war und keines der Mitglieder auch nur einen Teil seines Geldes verliert.
Sehr geehrter Herr Bremer,
von der AVG bin ich nicht von meiner Verschwiegenheitsverpflichtung befreit worden.
Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass der Potsdamer Prüfungsverband in den letzten Jahren die Prüfung der AVG eG im Rahmen des vom Genossenschaftsgesetz, der Satzung und weiteren Gesetzen vorgesehenen Umfangs geprüft hat.
Über die Prüfung wurde in den Generalversammlungen Bericht erstattet. Mitglieder hatten das Recht, eine Woche vor der Generalversammlung Einblick in den Jahresabschluss und den Prüfungsbericht zu nehmen.
Zur Auflösung der Genossenschaft hat der Prüfungsverband – wie in der Satzung vorgesehen – ein Gutachten erstellt; dieses Gutachten wurde in der Generalversammlung verlesen.
Die Generalversammlung hat nach der Aussprache mit fast 100% der Auflösung zugestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. W. Klüber
Potsdamer Prüfungsverband e.V.
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