In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P&P AG, vertr.d.d. Vorstand Stephan Jaeger Scheringer Straße 1, 08056 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 18891 vertreten durch den Vorstand Stephan Jaeger
ergeht nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszeig: Wohnungsbau, Erbringung von Planungs- und Bauleistungen, Grundstücksentwicklung und Bauträgertätigkeiten) wird am 30.12.2015 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Nikolaistraße 3-5
04109 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 652200
Telefax: 0341 65220111
Email geschäftlich: leipzig@floether-wissing.de
bestellt.
4. Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen – ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 01.02.2016 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
der Schuldnerindie Schuldnerin, den Sachwalter
6. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses für den Fall, dass bereits ein Gläubigerausschuss bestellt ist, die in § 66 InsO (Zwischenrechnungslegung Insolvenzverwalter), § 149 InsO (Hinterlegung, Anlage von Wertgegenständen), § 157 InsO (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen), § 162 InsO (Betriebsveräußerung), §§ 157, 218 InsO (Beauftragung mit der Erstellung eines Insolvenzplans), § 233 InsO (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) geregelten Angelegenheiten, zur Anhörung über die Leistung eines Massekostenzuschusses im Falle der Massearmut und den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO, Beschlussfassung über die Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 25.02.2016
13:00 Uhr
Sitzungssaal 2.018, Hauptgebäude – Gerichtsstraße 2
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
14 IN 1134/15 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 04.01.2016
Kommentar hinterlassen