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P&P GmbH Sachsen – Insolvenzeröffnung

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P&P GmbH Sachsen, Scheringerstraße 1, 08056 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19029
vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Jaeger

Geschäftszweig: Handel mit Immobilien

– wurde am 30.12.2015 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Sachwalter ist:

Rechtsanwalt Helgi Heumann, Königsbrücker Straße 33, 01099 Dresden, Telefax: 0351 8115050 Telefon geschäftlich: 0351 811500 Email geschäftlich: insolvenz@raheumann.de

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 02.02.2016 bei dem Sachwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Sachwalters gemäß § 57 InsO

die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO

den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung der Schuldnerin gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Sachwalter gemäß § 149 InsO

die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

eine Unterhaltsgewährung an die Schuldnerin aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1InsO

die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß § 218 InsO

ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO

wird beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt auf Dienstag, 15.03.2016, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude – Gerichtsstraße 2

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt auf Dienstag, 15.03.2016, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude – Gerichtsstraße 2

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

15 IN 1141/15 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 04.01.2016

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