Ein weiterer Erfolg für die BEMK Rechtsanwälte, diesmal vor dem OLG Bremen. Dem ging voraus, dass das Landgericht Bremen in der Vergangenheit öfter mit Verurteilungen von ehemaligen P&R-Vermittlern aufgefallen ist. Dabei ging das Landgericht davon aus, dass auf Grundlage der Kauf- und Verwaltungsverträge bei P&R kein Eigentum an den Containern verschafft werden konnte und dass dieser Umstand für einen Berater oder Vermittler erkennbar gewesen wäre.
Eine entsprechende Entscheidung war im Dezember 2020 auch gegen einen von den BEMK Rechtsanwälten vertretenen P&R-Vermittler ergangen. Mittlerweile wurde diese Entscheidung jedoch durch ein aktuelles Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen vom 21.07.2021 aufgehoben.
Dabei folgte das Gericht der Argumentation der BEMK Rechtsanwälte, wonach die Kauf- und Verwaltungsverträge bei P&R so gestaltet waren, dass ein Eigentumserwerb zumindest nicht von vorne herein unmöglich erschien. Insofern konnte auch ein Vermittler oder Berater im Rahmen der von ihm durchzuführenden Plausibilitätsprüfung keinen Mangel des Anlagekonzepts feststellen.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat sich in dieser Entscheidung vom 21.07.2021 auch ausdrücklich gegen die bislang vom LG Kleve vertretene Auffassung gestellt, dass zumindest im Zeitraum zwischen der Zahlung des Kaufpreises und der vorgesehenen Eigentumsübertagung von 90 Tagen über ein Totalverlustrisiko aufzuklären gewesen wäre. Insofern weist das Gericht nachvollziehbar darauf hin, dass dieses Risiko endgültig entfallen sei und die Anleger sich insofern nicht mehr auf eine unterlassene Aufklärung über ein mögliches Totalverlustrisiko während der 90-Tage-Frist berufen könnten.
Das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen reiht sich ein in viele zu Gunsten von P&R-Vermittlern ergangene OLG-Entscheidungen. So konnten auch die BEMK Rechtsanwälte, neben dem Urteil des OLG Bremen, positive Entscheidungen für die von Ihnen vertretenen P&R-Vermittler beim OLG München (Zivilsenate Augsburg) sowie beim OLG Stuttgart erwirken. Ansprechpartner ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Marc Ellerbrock (Markdorf).
Kommentar hinterlassen