Ein P&R-Anleger trat seine angeblichen Schadensersatzforderungen ab an seine Ehefrau, damit er als Zeuge für eine angebliche Falschberatung aussagen konnte.
Es ging um rund 64.000,00 Euro, die die Klägerin von der ehemaligen P&R-Finanzdienstleisterin verlangte.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied nun gegen sie und wies die Klage im September 2019 ab. Die ehemalige P&R-Finanzdienstleisterin bzw. Beklagte wurde vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ellerbrock (BEMK Rechtsanwälte) vertreten.
Es ging um angebliche Falschberatungen im Vorfeld der Zeichnung von mehreren Kauf- und Verwaltungsverträgen mit P&R-Gesellschaften aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 über insgesamt 38 Container. Hauptsächlich beschäftigte sich das Gericht mit den Fragen, ob bei den P&R-Gesellschaften über das Insolvenzrisiko und ein spezifisches Totalverlustrisiko bei den P&R-Containern aufgeklärt werden musste. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verneinte beides.
„Grundsätzlich muss man nur über ein mit der Anlage verbundenes, strukturelles Risiko des Totalverlusts aufklären“, so Ellerbrock. Allerdings entspreche es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der obergerichtlichen Rechtsprechung bei geschlossenen Immobilienfonds bzw. Schiffsfonds, dass nicht generell auf ein Totalverlustrisiko hingewiesen werden muss. „Für den Kauf und die Vermietung von Containern gilt nach Ansicht der Kammer nichts anderes.“ Denn selbst bei einem völligen Scheitern der Vermietung bliebe dem Anleger der jeweilige Sachwert der in seinem Eigentum stehenden Container.
Darüber hinaus musste auch nicht über das Risiko einer Insolvenz der P&R-Gesellschaften explizit aufgeklärt werden. „Das abstrakte Risiko, dass eine GmbH in Insolvenz fallen kann, kann als bekannt voraus gesetzt werden. Ein darüber hinaus gehendes, signifikant höheres Insolvenzrisiko wurde nicht vorgetragen“, wie Ellerbrock berichtet.
Nun fragt sich, was die Ehefrau und Klägerin berappen muss. Ellerbrock schätzt die Kosten des Rechtsstreits bislang auf ungefähr 10.000,00 Euro. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
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