Nach dem Zusammenbruch der P&R Container Gruppe fragen sich die Anleger, ob und von wem sie Schadensersatz verlangen können. Allen Anlegern der P&R Container wird bewusst sein, dass sie ihren Schaden aus der Insolvenzmasse nicht befriedigt bekommen. Wer kommt für den Schaden auf? Wer ist schadensersatzpflichtig?
P&R Container Schadensersatz: Kauf über externe Vermittler
Ein Gutteil der Käufer der P&R Container hat die Container nicht direkt über die P&R Container Gruppe erworben, sondern über externe Vermittler. Diese Vermittler oder besser Anlageberater sind verpflichtet, anleger- und anlagegerecht zu beraten. Sie müssen also genau prüfen, ob das von ihnen angebotene Produkt, hier die Container der P&R Gruppe, zu den persönlichen Bedürfnissen des Anlegers passt.
P&R Container Schadensersatz: Intransparentes Geschäftsmodell
Es gibt eine ganze Reihe Ansatzpunkte, die von den Beratern hätten erwähnt werden müssen. Dazu gehört, dass bis in die jüngsten gesetzlichen Regelungen aus den Jahren 2016 und 2017 die P&R Container Gruppe weitgehend intransparent arbeiten konnte. Anleger hätten also erklären müssen, dass sie keine wirklich verlässlichen Zahlen über das Geschäftsmodell der P&R Gruppe haben und dass sich daraus Risiken ergeben können, ist die logische Konsequenz.
P&R Container Schadensersatz: Werden Käufer auch Eigentümer?
Sie hätten zudem prüfen müssen, ob die Direktinvestments in die Container zu einer Eigentumsübertragung führen, ob also der Erwerb der Container zu einer Eigentumsverschaffung führt, der Käufer also letztlich Eigentümer der Container wird. Dies ist eine schwierige Frage.
P&R Container Schadensersatz: Wurde Eigentum übertragen?
Nach den derzeitigen Erkenntnissen bestehen erhebliche Zweifel, ob das Eigentum an den Containern tatsächlich auf den Käufer übertragen wurde. Denn die Zuordnung der Container zu dem einzelnen Käufer ist völlig unklar. Jeder Käufer der Container mag sich selber fragen, ob er weiß, welche Container er besitzt und wo seine Container derzeit im Einsatz sind.
P&R Container Schadensersatz: Vermittler müssen über Zweifel aufklären?
Diese Frage mag juristisch zweifelhaft oder umstritten sein, aber auch das ist eine Aufklärung, die der Anlageberater hätte dem Kunden offenlegen müssen. Hinzu kommt letztlich auch, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, dass die Container nicht zum Eigentum des Käufers werden.
P&R Container Schadensersatz: Was lange währt, wird nicht immer gut!
Immer wieder hört man, dass das Konzept ja schon lange so lief und es immer funktioniert hätte. Deswegen konnte man darauf vertrauen. Ein mehr als fragwürdiges Argument, wenn dieses von einem Berater kommt. Die Weltwirtschaft ist in einem konstanten Entwicklungsprozess und Wandel. Warum sollte man also darauf vertrauen können, dass alles bleibt, wie es ist? Das Gegenteil ist richtig. Mit Gewissheit ist davon auszugehen, dass sich die Marktverhältnisse auch im Welthandel ständig verändern und es keineswegs gesichert ist, dass ein Geschäftsmodell auf alle Ewigkeit hält.
P&R Container Schadensersatz: Welthandel steht unter Beschuss
Ein Anlageberater muss also immer prüfen, ob sich ein lange bestehendes Geschäftsmodell an die Gegebenheiten der veränderten Umwelt anpasst, sonst droht sehr schnell der Zusammenbruch. Seit der Wahl des Anti-Globalisten Trump gibt es erhebliche Verunsicherungen, dass sich der Welthandel weiter so entwickelt, wie lange angenommen. Container sind ein Symbol für den Welthandel.
P&R Container Schadensersatz: Kauf im P&R Direktvertrieb
Was ist mit den Anlegern, die ihre Container direkt über die P & R Vertriebsstruktur erworben haben, also nicht über einen externen Vermittler? Mit der Insolvenz der P & R Container Gruppe sind diese potenziellen Schadensersatzansprüche nicht mehr durchsetzbar. Anleger bleiben also auf die Insolvenzansprüche angewiesen.
P&R Container Schadensersatz: Welche Rechtstellung hat Anleger?
Aber auch hier steht wieder die wichtige Frage an, ob sie als Eigentümer ein Aussonderungs- bzw. Absonderungsrecht haben oder aber ob sie nur Gläubiger sind, die ihre Ansprüche gegen die Insolvenzmasse geltend machen können. Nämlich dann, wenn sie nicht Eigentum an den Containern erworben haben. Dieses hat zahlreiche Konsequenzen.
P&R Container Schadensersatz: Warten auf Insolvenzbericht
Aber es macht wenig Sinn, hier zu spekulieren. Es gilt abzuwarten, bis der Insolvenzverwalter seinen Bericht vorlegt. Dann werden die Anleger wissen, wie der Insolvenzverwalter ihre rechtliche Stellung einordnet und wie sie bei einer missliebigen Einschätzung dagegen vorgehen könnten.
Quelle: Rechtsanwalt Jochen Resch
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