Klar, wenn es solche Pleiten im Investmentbereich gibt, dann sind Interessengemeinschaften nicht weit. Natürlich ist es vollkommen richtig, solche Interessengemeinschaften zu gründen, um damit auch Interessen von Anlegern zu bündeln.Man sollte aber immer darauf achten, welche wirklichen Interessen solch eine werbende Interessengemeinschaft dann hat. Abraten kann man von solch einer Interessengemeinschaft dann, wenn diese von einer Rechtsanwaltskanzlei ins Leben gerufen wird. Da dürfte die Interessenlage sicherlich auch für jeden Außenstehenden klar sein.
Vorsicht ist auch geboten, wenn es sich um Anlegerschutzvereine handelt, die immer mit „Vertrauensanwälten“ zusammenarbeiten, die natürlich immer nur das Beste für den Anleger wollen. Mir ist bis zum heutigen Tage nicht klar, warum ich Mitglied eines Anlegerschutzvereins werden soll, wenn ich doch tatsächlich einen Rechtsanwalt zur Wahrung meiner Rechte benötige? Vielleicht kann mir das ja mal einer erklären, damit ich das auch verstehe.
Es gibt zudem Interessengemeinschaften, die von Vermittlern ins Leben gerufen werden, natürlich auch mit der Absicht den Anlegern zu helfen. Oftmals dienen solche Interessengemeinschaften dann aber auch wieder nur einem Zweck: „den Vermittler zu schützen“. Auch hier gibt es gelegentlich Ausnahmen, denn dem Vermittler ist letztlich bewusst, dass er nicht allumfassend vor jeglicher Inanspruchnahme geschützt sein kann. Irgendein Anleger wird ihn verklagen.
Wir sind da bisher immer einen anderen Weg gegangen. Wir haben eine Interessengemeinschaft ins Leben gerufen, o h n e dass wir dort selber Einfluss nehmen wollen und können, aber wir wollen die Interessengemeinschaft dann unterstützen, wenn klar ist, dass sie unabhängig ist. Natürlich braucht man dann auch wieder einen Rechtsanwalt, aber nicht um die Anleger zu vertreten, sondern um die Interessengemeinschaft bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Eine unabhängige Interessengemeinschaft kann sich aber eben auch herausnehmen, mit vielen Anwälten ein Gespräch zu führen, um so natürlich auch „Nektar für die Anleger zu bekommen“. Das heißt als unabhängige Interessengemeinschaft kann man auch mal schreiben, welches Konzept/Handeln eines Rechtsanwaltes man in dem Vorgang dann gut findet. Ich bin der Meinung, dass das der richtige Weg ist.
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