Die BEMK Rechtsanwälte haben einen weiteren Erfolg für Vermittler der P&R erzielt. In einem von RA Marc Ellerbrock, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, geführten Verfahren hat das OLG München, (Zivilsenate Augsburg) nunmehr durch Beschluss darauf hingewiesen, die Berufung der Klägerin gegen eine Entscheidung des LG Augsburg zurückweisen zu wollen.
Neben dem bereits bekannten Umstand, dass auf ein Totalverlustrisiko nicht hinzuweisen war, nimmt das OLG München auch Bezug auf die Pflichten des Vermittlers im Hinblick auf die von ihm durchzuführende Plausibilitätsprüfung.
Angesichts der „jahrzehntelang zuverlässigen Ausschüttungen der Anlage“ sei vom Vermittler weder auf eingeschränkte Bestätigungsvermerke in den Jahresabschlüssen hinzuweisen, noch eine vertiefte Prüfung der Werthaltigkeit der von P&R gewährten Mietgarantien erforderlich gewesen. Zudem hat sich das Gericht auch der Auffassung anderer Gerichte angeschlossen, wonach der Vermittler nicht verpflichtet war, die Frage der Eigentumsübertragung einer juristischen Prüfung zu unterziehen.
In der Gesamtbetrachtung kann somit in den wesentlichen Fragen zum Umfang der geschuldeten Aufklärung eine eindeutige Tendenz in der obergerichtlichen Rechtsprechung (z.B. OLG München, OLG Stuttgart, OLG Oldenburg, OLG Nürnberg) zu Gunsten der Vermittler nachvollzogen werden.
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