Startseite Allgemeines Praktizierter Bankenschutz durch unseren Staatssekretär Gerd Billen- Prima gemacht für die Banken und gegen die Verbraucher!
Allgemeines

Praktizierter Bankenschutz durch unseren Staatssekretär Gerd Billen- Prima gemacht für die Banken und gegen die Verbraucher!

Teilen

Gerd Billen war einmal einer der Vorkämpfer für besseren Verbraucherschutz auch bei Banken und Versicherungen. Das zu seiner Zeit als Chef des Verbraucherzentralen Bundesverband. Dann erreichte ihn der Ruf der Politik ins Bundeskabinett zu kommen. Nun dachten alle „tolle Entscheidung für den Verbraucherschutz“, aber jetzt nach etwas über 2 Jahren muss man ganz klar sagen, Gerd Billen kann man jetzt auch als Verbraucher-unfreundlich-minister bezeichnen. Warum? Nun Gerd Billen hat offensichtlich zu keinem Zeitpunkt sein Veto gegen den Beschluss eingelegt, das ewige Widerrufsrecht für Verbraucher. Es wird nun radikal abgeschafft denn Verbraucher haben jetzt nur noch 3 Monate Zeit sich darum zu kümmern, ihren alten Immobilienkredit zu kündigen. Das hatte eigentlich erst ein Urteil des BGH ermöglicht, und viele Verbraucher haben diese Möglichkeit dann auch genutzt, und was man auch sagen muss, es war auch ein gutes Geschäft für Rechtsanwälte. Das dieses „ewige Widerrufsrecht“ den Banken und Versicherungen natürlich ein Dorn im Auge waren kann man nachvollziehen. Trotzdem, der Fehler wurde ja bei Banken, Sparkassen und Versicherungen gemacht. Anstatt dafür geradezustehen hat man dann wohl begonnen intensive Lobbyarbeit in der Politik zu machen um das so negative ewige Widerrufsrecht durch die Politik gesetzlich abschaffen zu lassen. Wie man jetzt sieht mit großem überzeugenden Erfolg, denn das ewige Widerrufsrecht ist vom Tisch, spätestens in einigen Monaten. Wo bleibt der „Aufschrei für den Verbraucher“ durch den Verbraucherschutzstaatssekretär Gerd Billen? Nach dem sucht man vergeblich. Gerd Billen scheint in der Politik angekommen zu sein und sich bei einem guten Gehalt arrangiert zu haben, so ist das eben wenn man sein Lebensziel erreicht hat. Man ruht sich in der Komfortzone der Politik aus. Sie sind kein Verbraucherminister, sei sind ein Bankenschutzminister.

2 Kommentare

  • Das war dann wohl wider ein geschickter Schachzug der Banken. Die Gesetzgebung hat sich gebeugt, wird irgend wann in 4 oder 5 Jahren vom Bundes Verfassungsgericht oder EuGH korrigiert, aber bis dahin sind die Verträge eh ausgesessen.
    Hatten wir ein so ähnliches Thema nicht erst in 2014 mit den Bearbeitungsgebühren? Im Mai wurde nach vielen zurückgezogenen Revisionen beim BGH endlich über die Unrechtmäßigkeit entschieden und Ende Oktober 2014 hat dann der gleiche BGH Richter den Verjährungsbeginn für 2011 festgestellt, sodass am 31.12.2014 alle Altverträge verjährt waren.
    Von den 50 Milliarden Euro Bearbeitungsgebühren haben die Banken nicht mal 500Millionen Euro erstattet oder nachbezahlt. Meist wurden die Kunden auch noch verdummt, denn sie haben gar nicht gemerkt, dass sie ja auch Anspruch auf die Zinsen für die Bearbeitungsgebühren hatten.

    Wer hat also gewonnen?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Das VW-Werk in Zwickau: Eine Region bangt um ihre Zukunft

Das VW-Werk in Zwickau, einst das Vorzeigeprojekt für den Wandel in der...

Allgemeines

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Was bedeutet die zweite Gläubigerversammlung der F.E.IN GmbH für die Anleger?

Interviewer: Frau Bontschev, die F.E.IN GmbH hat die Anleihegläubiger zu einer zweiten...

Allgemeines

Einberufung einer zweiten Gläubigerversammlung; F.E.IN GmbH Nullkuponanleihe 15/21

F.E.IN GmbH Pullach i.Isartal Einberufung einer zweiten Gläubigerversammlung der F.E.IN GmbH, Wolfratshauser...

Allgemeines

ELARIS AG Kurs geht etwas zurück

Zum Ende der Woche scheint sich die Berg- und Talfahrt des Kurses...