Wie bereits berichtet, hatte das Unternehmen ja versucht eine Einstweilige Verfügung gegen uns zu bekommen bzw. gegen einen Bericht, der keiner war sondern eigentlich nur eine Presseanfrage, die wir an das Unternehmen gestellt hatten, was aber vom Landgericht Düsseldorf abgelehnt worden war, vielmehr wollte man dort eine öffentliche Anhörung der Parteien.
Natürlich stellen wir uns solchen Auseinandersetzungen dann auch, wenn wir ganz klar der Meinung sind, dass wir hier dann mit unserer Veröffentlichung möglicherweise richtig liegen.
Erstaunlich an dem Prozess war dann allerdings, dass die Klägerin die Predator Capital Management Ltd bis zum gestrigen Tage offensichtlich nicht in der Lage war, eine anwaltschaftliche Vollmacht im Original vorzulegen. Wir reden hier immerhin von einem Zeitraum von 4 Wochen.
Die Sitzung wurde unterbrochen, damit Dr. Brost dann seinen Mandanten, Herrn Pfister in Brasilien, denn dort soll Herr Pfister nach eigener Darstellung ständig leben, zu erreichen. Wider Erwarten gelang Herrn Dr. Brost auch das nicht, wobei unser Anwalt dann in Sachen Vollmacht Pfister noch daraufhingewiesen hatte, dass die erste Vollmacht ja aus Cardiff in England kam, die Originalvollmacht wohl aber nun angeblich aus Brasilien.
In der Sache selber haben wir dann unsere Position nochmals verdeutlicht. Dies sowohl in Bezug auf unsere Zweifel an den Diamanten, aber auch an der gesetzlich korrekten Grundlage des Angebotes überhaupt.
Wir sehen hier einen Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz und möglicherweise auch gegen das Gesetz für Zahlungsdienstleister.
Der BaFin haben wir den Vorgang natürlich zur Kenntnis gebracht.
In der Sache selber hat das Gericht am gestrigen Tage noch keine Entscheidung getroffen, sondern einen Termin zur Verkündung seines Urteils auf den 9. März 2022 bestimmt. Wir sind dann natürlich gespannt, wie das Gericht entscheiden wird, aber auch was die BaFin zu dem Vorgang dann einleiten wird.
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