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Preisansage bei Call-by-Call-Gesprächen: Wie schütze ich moch vor Abzocke

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Anlässlich der jüngsten Rechnungen über 1,99 Euro pro Minute zur Call-by-Call-Nummer 010040 fragen sich viele, inwiefern man vor Abzocke geschützt ist. Wir erläutern die Rechtslage und stellen Musterbriefe bereit.

Trotz günstiger Flatrate-Angebote sind Telefonate über Call-by-Call-Vorwahlen bei Sparfüchsen beliebt. Hierbei können Kunden, die einen Telefonanschluss bei der Telekom haben, von Anruf zu Anruf – also Call by Call – die Vorwahl eines anderen Netzanbieters nutzen, um preiswert zu telefonieren. Dubiose Geschäftspraktiken haben das Call-by-Call-Verfahren jedoch in Verruf gebracht: Einige Anbieter erhöhten kurzfristig und klammheimlich die Preise – so z. B. geschehen im Zusammenhang mit der Numer 010040, zu der zahlreiche Kunden unerwartet hohe Rechnungen mit einem Minutenpreis von 1,99 Euro pro Minute erhielten.

Andere sichern sich Rufnummern, die nur mit einer Ziffer von häufig genutzten Sparvorwahlen abweichen, und gehen mit deutlich höheren Preisen auf Kundenfang. Call-by-Call-Nutzer konnten bislang nur an der hohen Telefonrechnung merken, dass sie in eine Kostenfalle getappt sind. Damit ist seit 1. August Schluss. Call-by-Call-Anbieter müssen nun vor Beginn eines Telefonats den Preis pro Minute beziehungsweise der Gesprächseinheit ansagen. Dies gilt auch, wenn sich der Tarif während eines laufenden Gesprächs ändern sollte. Jede Preisansage muss drei Sekunden vor dem Start des Gebührenzählers stoppen. Plus für Kunden: Ohne Ansage ist das gesamte Gespräch für den Call-by-Call-Nutzer kostenlos.

  • Vorteile prüfen: Call-by-Call können nur Kunden der Telekom nutzen. Zahlreiche Wettbewerber bieten günstigere Tarife unter Vorwahlen, die mit 010 oder 0100 beginnen. Auch wer sich für eine Festnetz-Flatrate entschieden hat, kann mit Call-by-Call weiterhin – bei Auslandsgesprächen oder Telefonaten in die Mobilnetze – preiswert telefonieren. Für Telekom-Kunden ohne Flatrate lohnt sich Call-by-Call nach wie vor auch für Orts- und Ferngespräche. Listen mit günstigen Tarifen findet man in der Tagespresse, über Vergleichsportale im Internet oder auf den Webseiten der Anbieter.
  • Zeitfenster beachten: Welche Sparvorwahl sich lohnt, hängt oft davon ab, zu welchem Zeitpunkt wohin telefoniert wird. Ein Call-by-Call-Anbieter, der zu ganz bestimmten Zeiten und Zielen besonders günstige Preise anbietet, kann ansonsten wesentlich teurer sein als die Konkurrenz. Daher sollte die Angebote verschiedener Anbieter stets genau miteinander verglichen werden.
  • Nur auf tagesaktuelle Preislisten verlassen: Die Preise der Call-by-Call-Anbieter ändern sich mitunter sehr schnell. Wer der Tagespresse einen Preisvergleich entnimmt, kann sich nicht darauf verlassen, dass der am nächsten Tag noch gilt. Die Tarifübersicht ausschneiden und aufheben bringt nichts. Besser ist, sich an tagesaktuellen Preislisten oder den Angaben auf der Internetseite des Anbieters zu informieren.
  • Konzentriert tippen und Ansage beachten: Bei Eingabe der Sparvorwahl sollten Nutzer penibel darauf achten, sich nicht zu vertippen, damit man nicht beim falschen Anbieter landet. Bei der Ansage vor Gesprächsbeginn genau hinhören, ob die genannten Preise mit den über Werbung angekündigten übereinstimmen. Bei Abweichungen oder Fehlen der Preisansage sollte das Gespräch besser beendet und die Vorwahl eines anderen Anbieters gewählt werden.
  • Telefonrechnung kontrollieren: Call-by-Call-Gespräche werden in der Regel über die Telefonrechnung des Festnetzanbieters abgerechnet. Dort tauchen die Posten meist unter der Rubrik „Verbindungsentgelte anderer Anbieter“ auf. Hier gilt es zu prüfen, ob die aufgeführten Gespräche gemäß der Preisansage berechnet wurden. Ist dies nicht der Fall, kann der Rechnungsposten mit Hilfe unseres Musterbriefes (s. u.) binnen acht Wochen gegenüber dem betroffenen Call-by-Call-Anbieter beanstandet werden. Im Streitfall muss dieser beweisen, dass er den Vorwahlpreis korrekt angesagt hat.

 

Quelle:VBZ NRW

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