Wir haben natürlich sofort die erfahrendste Vertriebskanzlei in Deutschland kontaktiert in Sachen Premicon und selbst aus dem Urlaub direkt eine Antwort erhalten:
„Die Premicon AG bot geschlossene Fonds an als Investments, vornehmlich in Kreuzfahrten. Die jetzige Insolvenz bzw. die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens (AG Bremen 517 IN 11/21) führt zum einen zu spannenden Fragen für die betroffenen Anleger, zum anderen aber auch für den Vertrieb.
Aus Sicht der Anleger ist natürlich von Interesse, ob und wann und wie der jeweilige Fonds betroffen ist oder sein wird und – falls dem so sein sollte – was das jeweilige Investment noch wert ist. Möglicherweise sind Insolvenzforderungen richtig anzumelden oder drohen Forderungen des Insolvenzverwalters wie etwa eine Anfechtung oder eine Nachkapitalisierung. Das steht allerdings alles noch in den Sternen.
Aus Sicht des Vertriebes interessieren diese Fragen grundsätzlich auch, zumal sie regelmäßig auch von den Kunden an den Vertrieb gestellt werden. Hier empfiehlt sich erst einmal abzuwarten und später nur auf Fakten und nicht auf Spekulationen zu verweisen. Vor allem aber beinhalten solche Nachrichten und Entwicklungen aber auch eine Dynamik, die zur potentiellen Vertriebshaftung führt. Denn Anlegeranwälte werden die Insolvenz der Premicon AG aufgreifen und regelmäßig auch auf eine mögliche Haftung des Vermittlers oder Beraters hinweisen, um den Schaden auszugleichen. So wird mit der Not der Geschädigten weiteres Anwaltsgeschäft versucht, wodurch der Kunde von gestern zum Kläger von morgen werden kann.
Wir kennen diese Vorgänge und ihre Akteure seit fast zwei Jahrzehnten zur Genüge. Beispielsweise in den Komplexen P&R, MIG, PIM Gold, PICAM/PICCOR, INFINUS, EN Storage, Captura haben wir jeweils die größte Vertriebsgruppe beraten und vertreten, was zurückreicht bis zur Göttinger Gruppe, ALAG, POC, Juragent, Südwestrentaplus. Wir raten stets zu einer kooperativen Strategie oder Schulterschluss mit den Kunden, aber auch zu Abgrenzung und Abwehr von standardisierten Ansprüchen. Wir arbeiten mit namhaften Versicherungsgesellschaften zusammen und gewährleisten eine Maklerbetreuung bzw. Betreuung der Finanzdienstleister. Unsere Erfolge und Referenzen sprechen dabei für sich. Gerade bei P&R stellten sich des öfteren vor Gericht die Fragen nach der Plausibilität und dem Totalverlustrisiko, was im Ergebnis aber angesichts der jahrelangen Erfolgsgeschichte sowie der Sachwerte nie zum Problem wurde, auch nicht in Berufungsinstanzen. Das ist bei Premicon durchaus vergleichbar.
Wir raten dem Vertrieb in aller Kürze dazu, locker zu bleiben und offen, aber besonnen mit den Kunden zu kommunizieren. Wir bieten dabei strategische und individuelle Hilfe, auch im Anspruchsfall, der aber möglichst vermieden werden sollte.
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