Manchmal ist es schon „komisch“. Noch vor einigen Tagen hatten wir über Josef Barr berichtet im Zusammenhang mit unserem Internetportal www.anleger-ampel-denkmalschutzimmobilien-bestandsimmobilien.de. Nun wird unsere Meinung zu Herrn Barr eindrucksvoll bestätigt. Mal schauen ob da auch Geld von Anlegern bzw. Erwerbern von Wohnungen betroffen ist.
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36p IN 2615/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der peg Loft Frankfurt GmbH & Co. KG, Schlüterstraße 54, 10629 Berlin HRA 43730
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Premium Estate Projektentwicklungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Barr Josef wurde am 01.01.2014 um 09.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg
Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 27.03.2014 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten der Schuldnerin sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§28 Abs. 3 InsO).
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§66 (Zwischenrechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 11.02.2014, 11:50 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
die Zustimmung gem. §160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 27.05.2014, 11:30 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
36p IN 2615/13 Amtsgericht Charlottenburg, 08.01.2014
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