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Premium Group Vermögensverwaltung AG & Co. KG 1 – miese Bilanz für Anleger

Emslichter / Pixabay
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Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil von Kommanditisten beträgt fast 5 Millionen Euro laut dieser aktuellen Bilanz.

Da darf man dann sicherlich von einer „miesen Bilanz“ für die Anleger reden.

Natürlich kommt nun auch die Frage auf: „Was passiert denn jetzt mit dieser Gesellschaft, wenn die Premium Group Vermögensverwaltung AG liquidiert wird?“ Ist ein Totalverlust für die Anleger möglich?

Premium Group Vermögensverwaltung AG & Co. KG 1

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

AKTIVA

31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen 0,00 274
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 88,22 0
II. Guthaben bei Kreditinstituten 162.241,87 17
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
I. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil persönlich haftender Gesellschafter 304.498,10 299
II. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 4.989,74 5
Summe Aktiva 471.817,93 595

PASSIVA

31.12.2017
EUR
31.12.2016
TEUR
A. Eigenkapital
I. Komplementärkapital 0,00 0
II. Kommanditkapital 0,00 0
B. Rückstellungen 31.271,29 1
C. Verbindlichkeiten 440.546,64 594
Summe Passiva 471.817,93 595

Anhang

A. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Vorbemerkung

Die Premium Group Vermögensverwaltung AG & Co. KG 1 mit Sitz in München ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 94421. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses finden hinsichtlich der Bilanzierung und der Bewertung die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) Anwendung.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft & Co. gemäß § 264a Abs. 1 HGB i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften (§§ 288, 274a und 276 HGB) hat die Gesellschaft teilweise Gebrauch gemacht.

Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) ist grundsätzlich beachtet. Aufgrund der Umstellung auf die Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) besteht eine eingeschränkte Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr. Eine Anpassung der Vorjahreswerte ist gemäß Art. 75 EGHGB nicht erfolgt.

Die Postenbezeichnungen der §§ 266, 275 HGB wurden teilweise an die tatsächlichen Posteninhalte angepasst.

Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2017 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil in Höhe von TEUR 309 aus. Die Gesellschaft ist daher bilanziell überschuldet. Zwar haben die Darlehensgeber in Höhe der gewährten Festzinsdarlehen (TEUR 240) und aufgelaufener Zinsen (TEUR 201) – beide ausgewiesen bei den sonstigen Verbindlichkeiten – zur Vermeidung der insolvenzrechtlichen Überschuldung bereits mit Vertragsabschluss jeweils einen Rangrücktritt in Höhe des ausgereichten Darlehensbetrages zuzüglich angefallener Zinsen für diese Festzinsdarlehen erklärt. Dennoch wurde bei den Bewertungsgrundsätzen nicht von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen, da die Geschäftsführung plant, den Geschäftsbetrieb nach Ablauf des Geschäftsjahres 2018 einzustellen. Die Bewertung erfolgt zu Zerschlagungswerten.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert ausgewiesen.

2. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil persönlich haftender Gesellschafter

Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil persönlich haftender Gesellschafter ist auf Grundlage eines fortentwickelten Gesellschafterbuches errechnet worden und ist zum Nominalwert ausgewiesen.

3. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten

Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil von Kommanditisten ist auf Grundlage eines fortentwickelten Gesellschafterbuches errechnet worden und ist zum Nominalwert ausgewiesen.

4. Eigenkapital

Das Eigenkapital wurde zum Nennbetrag mit dem im Gesellschafterbuch ausgewiesenen Werten bzw. den aus dem Gesellschafterbuch entwickelten Werten angesetzt.

5. Rückstellungen

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt worden. Soweit die Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, wurden sie abgezinst.

6. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt worden.

B. Erläuterung des Jahresabschlusses

Bilanz zum 31. Dezember 2017

1. Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten in voller Höhe Forderungen gegen Gesellschafter.

2. Eigenkapital

Das Komplementärkapital entspricht der der Fassung des Gesellschaftsvertrags zum Bilanzstichtag. Das Kommanditkapital entspricht der Fassung des Gesellschaftsvertrags zum Bilanzstichtag und dem Handelsregistereintrag.

3. Verbindlichkeiten

Es handelt sich im Wesentlichen um Festzinsdarlehen (TEUR 240), die mit 7,25 % p. a. verzinst werden, zuzüglich bis zum Bilanzstichtag aufgelaufener Zinsen (TEUR 201).

C. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung sind bestellt:

– Premium Group Vermögensverwaltung AG, München, vertreten durch ihr Vorstandsmitglied, Frau Ida Klinger, kaufmännische Angestellte, Neukeferloh (Vorstandsvorsitzende),

– Herr C. Ludwig Huber, Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH), Kirchseeon.

Die Komplementärin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Komplementärin ist zur Geschäftsführung und Vertretung einzeln berechtigt und befugt.

2. Persönlich haftender Gesellschafter

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Premium Group Vermögensverwaltung AG. Die Gesellschaft ist unter HRB 181376 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 50.000,00.

München, 18. September 2018

Premium Group Vermögensverwaltung AG

vertreten durch ihre Vorstandsvorsitzende, Frau Ida Klinger

Herr C. Ludwig Huber

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. Dezember 2018

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