Beteiligungen bringen vielen Verbrauchern statt Gewinnen nur Verluste. Das ist ärgerlich. Doch die Laufzeiten der Verträge sind meist so lang, dass die beim Verkauf in der Regel als renditestark angepriesene Geldanlage nach und nach das Ersparte der Betroffenen auffrisst. Möglicherweise hilft dann ein Widerruf des Vertrags.
Unliebsame Beteiligung vorzeitig auflösen?
Sollten Sie im Besitz einer Gesellschaftsbeteiligung, wie beispielsweise eines Premium Hebel Plans oder eines Multi Asset Portfolio Ansparplans sein, können Sie diese in vielen Fällen widerrufen. Denn: Die Widerrufsbelehrungen der Verträge sind meistens falsch. Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung gibt Ihnen die Möglichkeit, eine unliebsame Beteiligung vorzeitig aufzulösen, weil die Widerrufsfrist beim Abschluss des Vertrags faktisch nicht zu laufen begann.
Besonders nützlich ist die Ausstiegsmöglichkeit für Anleger, die ihre Einlagezahlung in monatlichen Raten erbringen. Durch die Erklärung des Widerrufs können sie ihre Ratenzahlung stoppen.
Vertrag am Arbeitsplatz oder zu Hause geschlossen?
Den Weg des Widerrufs können Sie dann gehen, wenn Sie Ihren Vertrag in einer sogenannten Haustürsituation abgeschlossen haben. Das ist der Fall, wenn Sie von einem Vermittler zu Hause oder am Arbeitsplatz aufgesucht wurden und Ihnen direkt nach dem Beratungsgespräch eine Beitrittserklärung zur Unterschrift vorgelegt wurde.
Rückzahlung der Anlagesumme?
Zwar führt der vorzeitige Widerruf nicht dazu, dass Sie als Anleger Ihr Geld komplett zurückerhalten, doch haben Sie einen Abfindungsanspruch entsprechend dem Wert Ihres Gesellschafteranteils zum Zeitpunkt des Ausscheidens.
Aber Achtung: Wegen der häufig katastrophalen Entwicklung der Beteiligungen ist die Abfindung meist geringer als die Einlage und im schlimmsten Fall ergibt sich sogar ein negatives Guthaben, das ausgeglichen werden muss. Dennoch besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, zumindest einen Teil der Anlagesumme wiederzusehen und das hilft vielen Betroffenen ja schon weiter, da die Beteiligungen oft sehr lange Laufzeiten haben.
Quelle:VZ HH
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