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Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG Ltd. – Geschäftsführer taucht unter

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Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner berichtete bereits über besorge Anleger, die ihre Ersparnisse bei der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG mit Sitz in München anlegten. Die Gesellschaft verweigerte ihren Anlagern Auszahlungen aus Ihren Konten bei der Premium Safe. Zunähst berief man sich auf technische Probleme mit dem Server, später auf einen Umzug des Büros, zuletzt wurden Auszahlungen ausdrücklich verweigert. Anfang September erhielt jeder Anleger eine E-Mail mit folgendem Inhalt:
„Aus aktuellem Anlass wenden wir uns mit diesem Schreiben an Sie und alle Anleger, die Gelder bei uns angelegt haben. Diese Gelder wurden als Nachrangdarlehen mit fester Laufzeit an uns gegeben. Wir hatten einseitig und nur zu Gunsten der Anleger die Möglichkeit geschaffen, in begründeten Ausnahmefällen, Geld abzurufen. Gedacht war dies für Notfälle, wie beispielsweise die plötzlich notwendig werdende Neuanschaffung eines verunfallten PKW. Allerdings hat aber seit etwa Beginn dieses Jahres die Anzahl der Ein- und Auszahlungen derart stark zugenommen, dass wir dies beenden müssen.“

Wo sind die Gelder der Anleger tatsächlich geflossen? Uckermanns Schneeballsystem

Die Münchener Gesellschaft Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG scheint Geldprobleme zu haben. Wieso nur? Schließlich versprach der Geschäftsführer Daniel Uckermann „in verschiedene lukrative Märkte und Produkte, in verschiedene Finanzinstrumente sowie Edelmetalle“ zu investieren. Informanten aus dem Kreise Uckermann berichten, ihnen seien Investitionen der Premium Safe Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG nicht aufgefallen. Auffallend war aber definitiv eins: Der Lifestyle des Geschäftsführers Daniel Uckermann. Viel Geld musste er definitiv in sein Hobby investieren: Dem Rennfahren. Uckermann schaffte sogar den Sieg der GT4 Serie. Daniel Uckermann mochte schnelle und gute Autos. Informanten aus der Nachbarschaft in Rotach Egern berichten von einem großen Fuhrpark vor seinem Haus in Rotach Egern von Lamborgini und Maserati bis Ferrari – es war alles dabei. Nun sind aber die Fahrzeuge weg vom Hof. Genau wie Daniel Uckermann.
Machte sich Uckermann ein schönes Leben mit dem Geld der betroffenen Anleger? Von 100 Millionen Euro wird gesprochen. Oder auch mehr. Das Konto der Premium Safe soll leer geräumt sein.

Wo ist Daniel Uckermann?

Letzte Woche haben Ermittler die Wohn- und Geschäftsräume des Geschäftsführers der Premium Safe durchsucht. Daniel Uckermann war schon mit Frau und Kind untergetaucht. Seine Frau komme aus Rumänien, viele vermuten ihn daher in diesem Land. Noch für Anfang Oktober plante er einen Aufenthalt in Italien – Misano, wo er an einem Rennen beim Team Zawotec/KTM teilnehmen sollte. Manche vermuten, dass er in die Demokratische Republik Kongo nach Afrika floh. Denn Uckermann hat sich schon vor einiger Zeit in der Demokratischen Republik Kongo den Titel eines Honorarkonsuls gekauft. Vorsorglich? Hat er womöglich schon geahnt, dass sein System irgendwann zerbricht?

Was nun? – Wie gestalten sich die Chancen der betroffenen Anleger?

Rechtsanwältin Mika-Brys erläutert die Möglichkeiten der Anleger: „Rein rechtlich gesehen dürfte Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft und den Geschäftsführer Uckermann problemlos zu bejahen sein. Das Geschäftsmodel der Premium Safe stellt ein Einlagengeschäft nach dem KWG dar. Dieses erfordert die Erlaubnis der Bafin. Das Betreiben von Einlagegeschäften ohne die erforderliche Erlaubnis stellt einen Verstoß gegen § 32 Kreditwesengesetz (KWG) i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG, § 54 KWG dar, ist ein Straftatbestand und gleichzeitig ein Schutzgesetz, der i. V. m. § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Rechtsgrundlage für einen Schadensersatzanspruch darstellt. Auch eine Haftung der Geschäftsführer und Vorstände ist in der ständigen Rechtsprechung der deutschen Gerichte anerkannt. Die Geschäftsführer waren verpflichtet nachzuprüfen, ob bei dem betriebenen Geschäftsmodell Erlaubnisse nach dem Kreditwesengesetz erforderlich sind. Auch eine Haftung wegen Betrugs § 263 StGB iV, §823 II BGB, aufgrund des Betreibens eines Schneeballsystems kommt in Betracht. Allerdings könnte hier die Vollstreckung problematisch werden, da die Premium Safe Ltd & Co. Verwaltungs KG wohl Vermögenslos und Uckermann nicht aufzufinden ist. Es verbleibt allerdings noch ein Anspruch gegen die Anlageberater, die die Anlage empfohlen haben. Hier bleibt es im Einzelfall zu prüfen, ob gegen Beratungspflichten verstoßen wurde.“

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB prüfen nun die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen andere Träger der Gesellschaft oder die Anlageberater geltend zu machen.

Betroffene Premium Safe Ltd & Co. Verwaltungs KG sollten individuell ihre Möglichkeiten durch einen erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen, um weiteren Schaden zu vermeiden. Weitere Informationen und fairen Rat zum Anlegerschutz unter 030-715 206 70

Patrycja Mika-Brys
Rechtsanwältin

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