Es scheint so, dass einige Anleger in diese Produkte investiert haben. Man verzeichnet also somit drei Mal Ärger und möglicherweise einen hohen Verlust. Dass diese Kunden dann wenig Lust, noch „auf ihren Finanzberater und dessen Empfehlungen zu hören“, haben, das ist dann sicherlich vorstellbar und auch nachvollziehbar. Sicherlich werden diese Vertriebler diesen Umstand dann irgendwann auch merken.
Man muss auch mal die Vertriebler, gerade in Sachen Lichtmiete, dann in Schutz nehmen. Dass einer der normalen Vertriebler etwas von den internen Vorgängen bei der Deutschen Lichtmiete gewusst haben könnte, das schließe ich dann aber auch einmal aus. Man kann im Sinne der Vermittler nur hoffen, dass die dann eine ordentliche Plausibilitätsprüfung des Produktes nachweisen können, wenn da wirklich die ersten Anlegerschutzanwälte ihnen ein Anschreiben schicken.
Wir haben aber auch Kontakt mit einigen Geschäftspartnern des Unternehmens gehabt, die unsere Nachricht dann auch „völlig überrascht“ hat. Auch sie, wie sagte ein Gesprächspartner so schön, „waren wie vor den Kopf gestoßen“, als man ihnen die Nachricht zukommen ließ.
Nun gut, natürlich gilt in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung ohne „Wenn und Aber“. Aber wir wollen doch bitte einmal realistisch sein, wer will dann jetzt noch für die Deutsche Lichtmiete den Vertrieb machen bzw. dort noch sein Geld investieren?
Schaut man sich heute den Anleihekurs an, dann ist dieser erneut gefallen, auf jetzt unter 10%. Wobei das ein hypothetischer Wert sein dürfte, denn dies wäre dann nur ein Papier für Zocker, wenn jemand diese Anleihen kaufen würde, was ich mir aber nicht vorstellen kann.
Der Vertrieb sollte nun sehen, dass seine Anleger gut beraten werden, um nicht einen 100-%-Totalverlust zu erleiden. Bedenken sie bitte, Anleger sind ihr Kapital.
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