Manchmal hat man den Eindruck, dass jener Karl Heinz Wieder wenig auslässt, wenn es um umstrittene und verlustreiche Finanzprodukte geht. Möglicherweise ist aber auch da die Vermittlungsprovision am höchsten.
Nun hat es also auch den „Spiritus Rector“ der Publity AG und Gore AG und PREOS AG erwischt, jenen Spiritus Rector auf den viele Anleger der PREOS AG und GORE AG nicht sonderlich gut zu sprechen sind, denn die Anleger haben mit dem Investment in genannte Unternehmen viel Geld verloren.
Man darf aber in solchen Vorgängen nicht nur den „spiritus rector“ ins Visier nehmen, sondern auch seine Helfer und Helferinnen, den Vertrieb. Der hat möglicherweise erhebliche Provisionen für die „angebliche Tippgebertätigkeit“ bekommen.
Eine angebliche Tippgebertätigkeit, die den Vertrieb nun möglicherweise in die Haftung bringen kann und nach Meinung von Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen auch bringen wird. Natürlich so Reime bedurfte es eines BaFin gestatteten Prospektes, um die Aktien an Anleger zu vermitteln, auch als Tippgeber, wobei man nun einmal gerichtlich feststellen lassen muss, ob es wirklich nur um eine Tippgeberfunktion ging.
In den letzten Wochen hat man ihrer Redaktion von diebewertung.de, ja eine umfangreiche Liste von Vermittlern dieser Aktien, anonym zugespielt. Diese würde ich sie bitten an die BaFin weiterzuleiten, damit diese dem Vorgang dann detailliert nachgehen kann, so Rechtsanwalt Reime gegenüber unserer Redaktion.
Natürlich sieht das im Moment alles nach „Geschäftemacherei aus“ so Reime, aber den Anlegern droht hier möglicherweise ein hoher Verlust an investiertem Kapital und wenn man dagegen gerichtlich vorgehen will, dann braucht man in Deutschland eben einen Rechtsanwalt, so Rechtsanwalt Jens Reime. Bei allen Verfahren dürfte es sich um Verfahren handeln, die dann vor einem Landgericht geführt werden müssten und da gilt in Deutschland „Anwaltszwang“.
Da sieht man die Gene …