Zitat aus der Bilanz.
Die Unternehmensstrategie der PREOS AG ist im Wesentlichen darauf ausgerichtet, in dem Geschäftsbereich „Immobilien“ die Bestandshalterposition weiter zu festigen und ggf. auszubauen. Die PREOS AG plant weiterhin ihren Investitionsschwerpunkt im deutschen Immobilienmarkt, insbesondere bei Gewerbeimmobilien, zu setzen. Nach Einschätzung der PREOS AG werden sich auch zukünftig beim Erwerb von Immobilien interessante Wertschöpfungspotentiale ergeben und nach Ansicht des Vorstands ist gegenwärtig eine Verschlechterung der Bedingungen am Immobilienmarkt für diese Objekte nicht erkennbar. Der Vorstand geht für 2021 davon aus, dass ein leichtes positives Jahresergebnis erwirtschaftet wird. Der Vorstand geht davon aus, dass das Unternehmen auch zukünftig immer in der Lage sein wird, seinen Zahlungsverpflichtungen vollumfänglich und fristgerecht nachzukommen.
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PREOS Global Office Real Estate & Technology AG (vormals: PREOS Real Estate AG)
Frankfurt am Main (vormals: Leipzig)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Lagebericht
I. Grundlagen des Unternehmens
1. Geschäftsmodell des Unternehmens
Die Geschäftstätigkeit der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG (auch „PREOS AG“) ist auf den deutschen Immobiliensektor ausgerichtet. Um die Gesellschaft als Halter eines Bestands von renditestarken Gewerbeimmobilien im deutschen Markt zu positionieren, wurden Tochter- und Enkelgesellschaften gegründet, die in der Folgezeit Immobilien erwarben. Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG fungiert als Holdinggesellschaft, die ihre Immobilien nicht direkt, sondern über Tochter- und Enkelgesellschaften hält. Sie bündelt für ihre Tochter- und Enkelgesellschaften die wesentlichen Leitungsfunktionen, wozu insbesondere die Bestimmung der Unternehmensstrategie, die Investor Relations sowie das Reporting, die Auswahl der zu erwerbenden Immobilien, die Unternehmens- und Immobilienfinanzierung, das Risikomanagement sowie die Steuerung des – im Wesentlichen auf die publity AG ausgelagerten – Immobilien Asset Managements gehören. Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG verfolgt die Strategie, das gruppenweite Immobilienportfolio weiter auszubauen.
Im Vorjahr 2019 sind die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG mit ihren Tochtergesellschaften Teil der publity-Unternehmensgruppe geworden. Auch im Geschäftsjahr 2020 blieb die publity AG mit einer Beteiligung zum 31. Dezember 2020 von ca. 92 % Prozent Mehrheitsgesellschafter, die verbleibenden prozentualen Anteile befinden sich im Streubesitz.
Im Geschäftsjahr 2020 konnte die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG ihr Immobilienportfolio im Konzernverbund mit den Erwerben des Westendcarrée sowie Centurion in Frankfurt am Main erweitern. Gleichzeitig wurde die Bestandsimmobilie Theodor-Althoff-Straße 2 in Essen veräußert.
Seit Juli 2020 wird die Geschäftsstrategie des Aufbau eines Bestandsportfolios im Zielpreissegment von bis zu EUR 25 Mio. nicht mehr durch die PREOS AG direkt, sondern über die neu erworben Beteiligung an der GORE German Office Real Estate AG verfolgt.
Zur Umsetzung dieser Strategie wurden mit Einbringungsvertrag vom 16. Juli 2020 89,9 % der PREOS Immobilien GmbH in die GORE German Office Real Estate AG eingebracht. Die Einbringung umfasste 12 Objekte mit Marktwerten zwischen EUR 4,1 bis 19,2 Mio. Im Gegenzug erhielt die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG 59,9 % (22.475.000 Aktien) an der GORE German Office Real Estate AG. Die GORE German Office Real Estate AG hielt ihrerseits vier Objekte mit Markwerten zwischen EUR 4,7 und 25,0 Mio.
Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG fokussiert sich nunmehr auf den Ausbau ihres Bestandsportfolios im Hinblick auf Objektgrößen über EUR 50 Mio.
2. Steuerungssystem
Die Steuerung erfolgt über den regelmäßigen Abgleich der unterjährigen Leistungs- und Kostenentwicklung mit den Planwerten. Dabei das Ergebnis nach Steuern der wesentliche finanzielle Leistungsindikator.
3. Forschung und Entwicklung
Die Gesellschaft tätigt keine Investitionen in Forschung und Entwicklung.
II. Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Der deutsche Büroimmobilienmarkt wurde im Jahr 2020 maßgeblich von der COVID-19-Pandemie beeinflusst. Insbesondere der Bürovermietungsmarkt verzeichnete im Gesamtjahr einen Rückgang des Flächenumsatzes von rund 35 % im Vergleich zum Vorjahr. Am Investmentmarkt für Gewerbeimmobilien zeigte sich hingegen ein etwas erfreulicheres Bild: In Summe wechselten im Berichtszeitraum deutsche Gewerbeimmobilien mit einem Transaktionsvolumen von EUR 59,2 Mrd. den Eigentümer. Während das erste Halbjahr 2020 noch stark von den Folgen des Lockdowns beeinflusst wurde, konnte der Markt insbesondere im vierten Quartal 2020 deutlich an Dynamik gewinnen. Rund 31 % bzw. EUR 18,2 Mrd. an Investitionsvolumen fielen dabei auf das 4. Quartal. Unter den Assetklassen erreichten Büroimmobilien in den letzten drei Monaten des Jahres einen Marktanteil von 46 %. Daran wird nach Einschätzung der Experten von Colliers International deutlich, dass zunehmende Homeoffice-Tätigkeiten und flexibles Arbeiten sowie die konjunkturellen Auswirkungen der Pandemie auf die Vermietungsmärkte grundsätzlich nicht die Daseinsberechtigung der Büroimmobilie in Frage stellten.
(Quelle: https://www.colliers.de/wp-content/uploads/2021/02/Colliers_Research_Marktbericht_B%C3%BCrovermietung.pdf )
Von den Auswirkungen der Covid-Pandemie waren die Büromärkte in allen deutschen Top-7-Städten betroffen. Insbesondere der Frankfurter Büromarkt wies im dritten Quartal 2020 auf den ersten Blick eine äußerst ambivalente Entwicklung auf: So war einerseits die Leerstandsrate mit 6,7 % mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt der Top-7-Städte. Auf der anderen Seite stiegen die Spitzenmieten in Frankfurt um 6,7 % auf nunmehr 48 Euro pro Quadratmeter. Experten von Savills begründen den Anstieg der Spitzenmieten damit, dass die qualitativen Ansprüche für die Arbeitsplätze- und -fläche der Zukunft tendenziell steigen. Dies sorge dafür, dass für Spitzenobjekte sogar höhere Mieten akzeptiert und gezahlt werden. Daran wird deutlich, dass Core-Immobilien in Top-Lagen Deutschlands auch in Pandemie-Zeiten nachgefragt werden.
(Quelle: https://www.savills.de/insight-and-opinion/savills-news/306090/burovermietungs–und-gewerbeinvestmentmarkt-in-frankfurt-q3-2020).
Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG teilt diese Einschätzung des deutschen Immobilienmarkts für Büroimmobilien und gewerbliche Immobilien. Grundsätzlich unterstützt die gegenwärtige makroökonomische Stimmung den seit Jahren zu beobachtenden Wachstumstrend bei gewerblichen Immobilientransaktionen in Deutschland. Ferner verfügen internationale institutionelle Investoren nach Wahrnehmung der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG weiterhin über eine große Liquidität und sehen den deutschen Immobilienmarkt nach wie vor als attraktiv für Investitionen an.
2. Lage des Unternehmens
Im Geschäftsjahr 2020 konnte die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG ihr Immobilienportfolio mit den Erwerben des Westendcarrée sowie Centurion in Frankfurt am Main erweitern. Gleichzeitig wurde die Bestandsimmobilie Theodor-Althoff-Straße 2 veräußert.Entgegen der Vorjahresprognose (in etwa gleichbleibend) konnte somit der Immobilienbestand sowohl in der Anzahl als auch im GAV geringfügig gesteigert werden.
a. Ertragslage
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten TEUR 89.878 Erträge aus der Veräußerung von 89,9 % der PREOS Immobilien GmbH. Periodenfremde Erträge waren nicht enthalten.
Die Personalkosten erhöhten sich leicht durch die Einstellung von neuen Mitarbeitern im 4. Quartal 2020 um TEUR 71 auf TEUR 629.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um TEUR 454 auf TEUR 3.858. Wesentlichen Anteil an den sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben die Kosten für die umgesetzten Kapitalmaßnahmen (TEUR 726, Vj.: TEUR 1.651), Kosten für Abschlusserstellung und –prüfung (TEUR 705, Vj.: TEUR 279), Einstellung in die Wertberichtigung (TEUR 251, Vj.: TEUR 0), Kosten der Hauptversammlungen (TEUR 246, Vj.: TEUR 117) sowie Rechts- und Beratungskosten (TEUR 653, Vj.: TEUR 201).
Das Finanzergebnis beträgt TEUR – 2.007 (Vj.: TEUR + 1.141). Im Rahmen der Finanzierung des konzerninternen Bestandswachstums an Immobilien wurden Erträge aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 12.226 (Vj.: TEUR 1.476) vereinnahmt. Gegenläufig wirkten erhöhte Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 12.073 (Vj.: TEUR 726) insbesondere durch die Zinsen für die Wandelschuldverschreibung 2019/2024 sowie Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 3.534.
Das im Vorjahr prognostizierte deutlich positive Jahresergebnis für 2020 konnte mit einem Jahresergebnis nach Steuern in Höhe von TEUR 83.089 aufgrund eines Sondereffektes erwirtschaftet werden.
b. Finanzlage
Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen.
Die Bilanzsumme stieg um insgesamt TEUR 204.438 u.a. in Folge der Erhöhung der Wandelschuldverschreibung um TEUR 115.500 sowie des Eigenkapitals um TEUR 83.089. Infolgedessen reduzierte sich die Eigenkapitalquote auf 61,8 % (Vj.: 70,3 %).
Mit einem Anteil in Höhe von 36,6 % an der Bilanzsumme stellt die Wandelanleihe 2019/2024, welche zum 31. Dezember 2020 in Höhe von TEUR 262.097 ausstand, die größte Position der Verbindlichkeiten dar. Hiervon werden 112.746 eigene Anteile durch die PREOS AG gehalten und auf der Aktivseite als Finanzanlagevermögen ausgewiesen.
Außerbilanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von TEUR 3.521 und betreffen zwei Leasingverträge und einen Mietvertrag.
c. Vermögenslage
Die über Tochterunternehmen erworbenen Immobilien prägen maßgeblich auch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, da diese in aller Regel eine nachrangige Finanzierung gestellt hat bzw. die Anteile an den entsprechenden Objektgesellschaften direkt oder indirekt hält. Daraus resultieren Finanzanlagen bzw. Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Diese machen 83,2 % (Vj.: 85,6 %) bzw. 8,9 % (Vj.: 10,7 %) der Bilanzsumme aus. Zum Geschäftsjahresende hielt die PREOS AG über ihre Tochtergesellschaften 22 Immobilien. Insgesamt wurde der zur internen Steuerung verwendete GAV1 im Vergleich zum Vorjahr (EUR 590 Mio.) auf EUR 782 Mio. gesteigert. Entgegen der im Vorjahr gemachten Prognose, dass das die Anzahl und der Wert der Immobilien im Jahr 2020 in etwa gleich bleiben sollte, konnte sowohl die Anzahl wie auch der Wert des Immobilienportfolios, insbesondere durch die Erwerbe des Westendcarrées und des Centurions in Frankfurt am Main leicht gesteigert werden.
Durch die Begebung der Wandelanleihe 2019/2024 sowie die erfolgten Kapitalerhöhungen ist die fristenkongruente Finanzierung gewährleistet.
III. Chancen- und Risikobericht
1. Risikobericht
Die Gesamtrisikolage, die sich aus den verschiedenen Einzelrisiken (gesamtwirtschaftliche Risiken, Branchenrisiken, Organisationsrisiken, finanzielle Risiken und rechtliche Risiken) zusammensetzt, hat sich nach unserer Einschätzung und entsprechender Analyse und Bewertung gegenüber dem Vorjahr wie folgt verändert:
Branchenspezifische Risiken
Die PREOS AG ist ausschließlich auf dem deutschen Immobilienmarkt tätig. Der wirtschaftliche Erfolg der PREOS AG ist damit von der Entwicklung des deutschen Immobilienmarktes abhängig. Dessen Entwicklung wird insbesondere von dem gesamtwirtschaftlichen Umfeld sowie der Werteinschätzung und der Wertentwicklung von Immobilien in Deutschland beeinflusst. Diese Größen sind von zahlreichen, sich teilweise gegenseitig beeinflussenden Faktoren abhängig, auf die die PREOS AG nur wenig oder keinen Einfluss hat. Zu diesen beeinflussenden Faktoren zählen insbesondere:
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nachteilige Entwicklungen der Weltwirtschaft, der deutschen Wirtschaft und der lokalen Wirtschaft an den Standorten der derzeitigen und zukünftigen Immobilien, darunter eine wachsende Arbeitslosenquote, ein negatives Geschäftsklima, hohe Inflation oder Deflationsdruck, |
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die Verfügbarkeit und die Bonität von Mietern, |
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die Verfügbarkeit von potentiellen Investoren sowie deren finanzielle Mittel, |
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die gesetzlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen einschließlich der regulatorischen Rahmenbedingungen für finanzierende Banken, |
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die Investitionstätigkeit und -bereitschaft der Unternehmen, |
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das Finanzierungsumfeld, das allgemeine Zinsniveau und die Verfügbarkeit von Kapital für Immobilieninvestitionen, |
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die Attraktivität des Standorts Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern und globalen Märkten, |
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das Angebot an und die Nachfrage nach Immobilien in den jeweiligen Lagen sowie Sonderfaktoren in den lokalen Märkten, |
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die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, insbesondere das Zinsniveau für die Finanzierung |
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die zyklischen Schwankungen des Immobilienmarktes selbst, |
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die demographische Entwicklung in Deutschland und damit auch die Beschäftigtenzahl, für die Gewerbeimmobilienraum benötigt wird, |
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die Entwicklung der Energie- und Instandhaltungskosten und |
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die Standortentscheidungen von Großmietern. |
Die negative Veränderung eines oder mehrerer dieser Faktoren oder negative Wechselwirkungen aus Veränderungen dieser Faktoren könnten den deutschen Immobilienmarkt sowie die Teilmärkte, in denen die PREOS Unternehmensgruppe vornehmlich tätig ist, nachhaltig negativ beeinflussen. Ferner könnten aber Investoren zukünftig auch andere Assetklassen als attraktiver empfinden oder andere Standorte als den deutschen Immobilienmarkt vorziehen. Dies hätte beispielsweise ein Absinken der Transaktionsvolumina und demzufolge ein Absinken der Immobilienpreise zur Folge, sodass Immobilien gegebenenfalls nur unter ihrem Ankaufspreis veräußert werden können. Gleiches gilt auch für andere vorstehend aufgeführte Faktoren. Es ist ferner nicht ausgeschlossen, dass es auch auf dem deutschen Immobilienmarkt – sei es aufgrund von zyklischen Schwankungen des Immobilienmarkts oder negativen Einflüssen der Weltmärkte – zu nachhaltig negativen Veränderungen kommt. Sowohl die Möglichkeit, Immobilien günstig zu erwerben und den Wert einer Immobilie durch aktives Asset Management steigern zu können als auch die Möglichkeit, Immobilien nach erfolgter Wertsteigerung gewinnbringend zu veräußern, könnten in einem solchen Fall hinter den Erwartungen der PREOS AG zurückbleiben oder ganz entfallen, was schließlich zu einer dauerhaft unzureichenden Ertragslage führen und die PREOS AG zur Anpassung ihres Geschäftsmodells zwingen könnte.
Insbesondere wird auch die derzeitige Corona-Pandemie die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und ggf. möglicherweise letztlich auch den deutschen Immobilienmarkt erheblich beeinträchtigen.
Da die PREOS AG derzeit ausschließlich auf dem deutschen Gewerbe- und Büroimmobilienmarkt tätig ist, ist sie im besonderen Maße von den Entwicklungen des deutschen Immobilienmarktes für Gewerbe- und Büroimmobilien abhängig.
Risiken im Zusammenhang mit den erworbenen Immobilien
Die über Tochterunternehmen erworbenen Immobilien prägen maßgeblich auch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, da diese in aller Regel eine nachrangige Finanzierung gestellt hat. Sollte es zu einem deutlichen Wertverfall der Immobilien kommen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben und die Stellung weiterer Sicherheiten für bestehende Finanzierungen erforderlich machen, was die weiteren Finanzierungsmöglichkeiten der PREOS AG beeinträchtigen würde. Ein solcher Wertverfall könnte auch durch externe Ereignisse ausgelöst werden, z.B. durch den Wandel in der Arbeitswelt aufgrund der Digitalisierung und der voranschreitenden Homeoffice-Möglichkeiten.
Finanzielle Risiken
Die weitere Geschäftsentwicklung der Gesellschaft ist davon abhängig, rechtzeitig zusätzliche Finanzierungsmittel zu angemessenen Konditionen zu erhalten und bestehende Finanzierungsmittel zu refinanzieren. Der Verschuldungsgrad sowie die Konditionen der bestehenden und zukünftigen Finanzierungen könnten die Fremdfinanzierungskosten und damit verbundene Aufwendungen erhöhen und die Fähigkeit, finanzielle Verpflichtungen durch die Aufnahme neuer oder die Verlängerung bestehender Finanzverbindlichkeiten zu refinanzieren, negativ beeinflussen. Bei einem Verstoß von Gesellschaften des PREOS-Konzerns gegen Verpflichtungen aus Finanzierungsverträgen könnten Darlehen vorzeitig fällig gestellt oder gekündigt werden und die PREOS AG könnte möglicherweise nicht in der Lage sein, diese Finanzierungslücke bei Tochtergesellschaften kurzfristig zu refinanzieren.
Gleichwohl ist die Gesellschaft darauf angewiesen, aus ihrer Immobilienbestandshaltung ausreichend Liquidität zu generieren, um die mit den bestehenden Finanzierungen verbundenen Zinsen und Tilgungen aufzubringen. Notverkäufe oder die zwangsweise Verwertung von Immobiliensicherheiten könnten zu erheblichen finanziellen Nachteilen für die Gesellschaft führen.
2. Chancenbericht
Die Chancen der Gesellschaft liegen ebenso wie das Geschäftsrisiko im Wesentlichen in der Weiterentwicklung als Immobiliengesellschaft mit Konzentration auf Gewerbeimmobilien in Deutschland. Im Geschäftsjahr 2020 konnte die Gesellschaft ihr Portfolio durch die Einbringung von 89,9 % der Geschäftsanteile der PREOS Immobilien GmbH weiter konkretisieren und sich auf großvolumige Objekte konzentrieren.
Das Assetmanagement der PREOS AG erfolgt über die publity AG. Die PREOS AG setzt somit auf ein flexibles und skalierbares Immobilienmanagementmodell und verspricht sich hieraus gezielte, wertsteigernde Entwicklungsmaßnahmen. Durch eine professionelle und engagierte Betreuung sollen die Mietvertragslaufzeiten und die Chancen auf Anschlussvermietungen erhöht und Mieterfluktuation und der verbleibende Leerstand verringert werden.
3. Gesamtaussage
Risiken der künftigen Entwicklung liegen in erster Linie in der Veränderung des derzeit wirtschaftlich volatilen Konjunkturumfeldes. Hierzu zählt auch die weltweite Verbreitung des Coronavirus, dessen Bekämpfung weitreichende wirtschaftliche Maßnahmen nach sich zieht. Hierdurch könnte es auch zu einer deutlichen Abkühlung der Konjunktur und damit einhergehend einem deutlichen Nachfragerückgang für Gewerbeimmobilien kommen. Zudem sind Mietausfälle auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten von Mietern möglich. Insgesamt könnte dies in den folgenden Jahren zu deutlichen Abwertungen des Finanzanlagevermögens führen. Eine Gefährdung des Geschäftsmodells sieht der Vorstand zurzeit jedoch nicht.
IV. Prognosebericht
Die Unternehmensstrategie der PREOS AG ist im Wesentlichen darauf ausgerichtet, in dem Geschäftsbereich „Immobilien“ die Bestandshalterposition weiter zu festigen und ggf. auszubauen.
Die PREOS AG plant weiterhin ihren Investitionsschwerpunkt im deutschen Immobilienmarkt, insbesondere bei Gewerbeimmobilien, zu setzen. Nach Einschätzung der PREOS AG werden sich auch zukünftig beim Erwerb von Immobilien interessante Wertschöpfungspotentiale ergeben und nach Ansicht des Vorstands ist gegenwärtig eine Verschlechterung der Bedingungen am Immobilienmarkt für diese Objekte nicht erkennbar.
Der Vorstand geht für 2021 davon aus, dass ein leichtes positives Jahresergebnis erwirtschaftet wird. Der Vorstand geht davon aus, dass das Unternehmen auch zukünftig immer in der Lage sein wird, seinen Zahlungsverpflichtungen vollumfänglich und fristgerecht nachzukommen.
V. Erklärung des Vorstands gem. § 312 Abs. 3 AktG
Gemäß § 312 AktG erklären wir als Vorstand der PREOS Real Estate AG, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte nach den Umständen, die dem Vorstand im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die genannten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat.
Berichtspflichtige Maßnahmen lagen im Jahr 2021 nicht vor.
Frankfurt am Main, 23. Juli 2021
gez. Frederik Mehlitz gez. Stephan Noetzel
CEO COO
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1 Gross asset value = Immobilienwert nach internen Steuerungsgrößen ohne Berücksichtigung von Schulden oder latenten Steuern
Bilanz
Aktiva |
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31.12.2020 EUR |
31.12.2019 EUR |
|
A. Anlagevermögen | 643.400.656,43 | 438.127.793,67 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 483.189,92 | 0,00 |
II. Sachanlagen | 43.486,41 | 42.762,50 |
III. Finanzanlagen | 642.873.980,10 | 438.085.031,17 |
B. Umlaufvermögen | 65.555.581,89 | 71.422.386,61 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 64.908.889,13 | 56.236.250,64 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 528.391,42 | 0,00 |
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 646.692,76 | 15.186.135,97 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 7.022.172,76 | 1.990.660,92 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 715.978.411,08 | 511.540.841,20 |
Passiva |
||
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31.12.2020 EUR |
31.12.2019 EUR |
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A. Eigenkapital | 442.513.917,60 | 359.424.512,94 |
I. gezeichnetes Kapital | 107.495.532,00 | 71.663.688,00 |
II. Kapitalrücklage | 260.250.348,00 | 296.082.192,00 |
III. Verlustvortrag | 8.321.367,06 | 3.881.276,18 |
IV. Jahresüberschuss | 83.089.404,66 | -4.440.090,88 |
B. Rückstellungen | 504.181,72 | 149.500,00 |
C. Verbindlichkeiten | 272.960.311,76 | 151.966.828,26 |
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr | 10.863.511,76 | 5.370.028,26 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 262.096.800,00 | 146.596.800,00 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 715.978.411,08 | 511.540.841,20 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 15. September 2020 wurde die Satzung der Gesellschaft im Punkt Firma und Sitz geändert. Die PREOS Real Estate AG firmiert nunmehr als PREOS Global Office Real Estate & Technology AG. Der Sitz der Gesellschaft wurde von Leipzig nach Frankfurt am Main verlegt.
Die Gesellschaft ist fortan im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB 123004 eingetragen (bisher Amtsgericht Leipzig, HRB 34786).
Das Unternehmen ist im Freiverkehrssegment m:access der Börse München notiert. Die Zulassung erfolgte am 20. Dezember 2018.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Aktiengesetzes (AktG) erstellt.
Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 276, 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Vermögensgegenstände und Schulden der Gesellschaft sind einzeln unter Beachtung des Vorsichtsprinzips bewertet worden. Bei der Bilanzaufstellung vorhersehbare Risiken und Verluste wurden berücksichtigt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Die auf die vorhergehenden Jahresabschlüsse angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Forderungen oder Verbindlichkeiten in fremder Währung bestehen nicht.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsneben-kosten und – soweit abnutzbar – vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgten linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Sachanlagen mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 netto wurden analog der steuerlichen Regelung der geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB bewertet.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Rückstellungen
Die Rückstellungen sind unter Berücksichtigung aller vorhersehbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre verwendet, wie diese von der Deutschen Bundesbank bekanntgegeben werden.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.
III. Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Auf die Aufgliederung des Anlagevermögens und dessen Entwicklung wird gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 284 Abs. 3 HGB verzichtet.
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen betragen zum Bilanzstichtag TEUR 417.226 (Vorjahr: TEUR 323.634).
Mit Einbringungsvertrag vom 16. Juli 2020 wurden 89,9 Prozent der Anteile der PREOS Immobilien GmbH gegen Ausgabe 22.475.000 neuer Aktien an der GORE German Office Real Estate AG eingebracht. Die handelsrechtlichen Anschaffungskosten wurden anhand der Tauschgrundsätze mit den vorsichtig bewerteten Zeitwerten der erhaltenen Vermögensgegenstandes festgelegt. Die Zeitwerte in Höhe von EUR 4,00 je Stück mittels Drittvergleich bewertet.
Die im Bestand befindlichen übrigen Anteile an der GORE German Office Real Estate AG wurden zum Bilanzstichtag ebenfalls mit einem Kurs von EUR 4,00 je Stück bewertet, so dass im Geschäftsjahr 2020 eine außerplanmäßige Abschreibung auf Finanzanlagen aufgrund voraussichtlich dauerhafter Wertminderung in Höhe von TEUR 3.534 (Vorjahr: TEUR 0) vorgenommen wurde.
Für die Anteile an der publity Investor GmbH wurde keine dauerhafte Wertminderung identifiziert. Hierzu wurde das zukünftige Ertragspotential der Gesellschaft analysiert und anhand eines finanzmathematischen Bewertungsverfahrens ein beizulegender Zeitwert abgeleitet. Da die Gesellschaft hauptsächlich im Bereich Immobilienbestandshaltung und -verkauf tätigt ist, wurden hierbei insbesondere historische Verkaufsmargen und Verkaufsvolumen herangezogen.
Die Angaben zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen (Beteiligungen) gemäß § 285 Nr. 11 HGB können der Aufstellung zum Anteilsbesitz entnommen werden.
Unter den Ausleihungen an verbundene Unternehmen wird im Wesentlichen ein festverzinsliches Darlehen zur Ankaufsfinanzierung verschiedener Immobilientransaktionen im Konzernkreis gegenüber der publity Investor GmbH ausgewiesen.
Unter den Wertpapieren des Anlagevermögens werden die im Geschäftsjahr 2020 erworbenen eigenen Wandelschuldverschreibungen ausgewiesen. Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG hält zum Stichtag 112.746 Stücke der Wandelschuldverschreibung, welche mit ihren Anschaffungskosten bilanziert sind. Die Anleihen werden in einem Depot verwahrt und können jederzeit wieder ausgegeben werden. Die Gesellschaft kann die betreffenden Anleihen bis zur Endfälligkeit halten und geht davon aus, dass keine dauerhafte Wertminderung eintreten kann. Zum Bilanzstichtag liegt der am Börsenplatz Frankfurt am Main gehandelte Kurs unter den Anschaffungskosten. Die nicht dauerhafte Wertminderung von TEUR 3.483 wurde nicht erfasst.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben – wie im Vorjahr – eine vertragliche Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen ausschließlich solche gegenüber verbundenen Unternehmen.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen kurzfristige Darlehen in Höhe von TEUR 62.801 (Vorjahr: TEUR 54.825) sowie Forderungen aus der Zahllast von Tochterunternehmen im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft in Höhe von TEUR 1.114 (Vorjahr: TEUR 0).
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuerforderungen zur Umsatz- und Körperschaftsteuer von TEUR 299 (Vorjahr: TEUR 1.160) und sonstige Forderungen unter anderem aus Kautionen und Anzahlungen in Höhe von TEUR 243 (Vorjahr: TEUR 251) enthalten. Im Geschäftsjahr wurden Einzelwertberichtigungen auf sonstige Forderungen in Höhe von TEUR 251 (Vorjahr: TEUR 0) vorgenommen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen den Zinskostenanteil von TEUR 1.380 (Vorjahr: TEUR 1.733), der in 2019 ausgegebenen Wandelschuldverschreibung 2019/2024, der über die Laufzeit verteilt wird. Der Zinskostenanteil ergibt sich aus den Anleihebedingungen der Wandelschuldverschreibung, welche eine Tilgung über dem Ausgabebetrag vorsehen (Agio bei Rückzahlung). Soweit die Ausgabe in 2019 an nahestehende Unternehmen erfolgte, wurde das Agio bei Rückzahlung bereits bei der Ermittlung der hierfür zu gewährenden Darlehensansprüche gegen die publity Investor GmbH berücksichtigt und wird daher im Finanzanlagevermögen ausgewiesen.
Im Jahr 2020 wurden zusätzliche Anleihen von TEUR 110.000 ausgegeben. Das hierbei vereinbarte Agio bei der Rückzahlung wird ebenfalls im Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen (TEUR 5.500) und entsprechend der Restlaufzeit aufgelöst. Bei der Ausgabe 2020 hat der Zeichner der Anleihe auf das Wandlungsrecht verzichtet. Ein Zinsvorteil aus einer möglichen Wandlung war daher nicht abzuspalten.
Der übrige Rechnungsabgrenzungsposten enthält ferner Versicherungsprämien TEUR 120 (Vorjahr: TEUR 227) und Beratungsleistungen TEUR 22 (Vorjahr: TEUR 31).
Eigenkapital
Die Hauptversammlung hat am 15. Juli 2020 die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 35.831.844,00 aus Gesellschaftsmitteln beschlossen.
Das Grundkapital der Emittentin beträgt zum 31. Dezember 2020 nunmehr EUR 107.495.532,00 und ist eingeteilt in 107.495.532 auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien).
Das Bedingte Kapital 2020 beträgt aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2020 EUR 53.747.766,00. Das Bedingte Kapital dient der Gewährung von Umtausch- und Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2020 wurde das bestehende Genehmigte Kapital aufgehoben und ein neues Genehmigtes Kapital geschaffen. Danach ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. Juli 2025 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 53.747.766,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 53.747.766 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/II). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ein- oder mehrmalig auszuschließen. Bis zum Bilanzstichtag ist von dem Genehmigten Kapital noch kein Gebrauch gemacht worden.
Im Geschäftsjahr wurden EUR 35.831.844,00 aus der Kapitalrücklage entnommen und das Grundkapital entsprechend erhöht (Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln). Die Kapital-rücklage beträgt zum 31. Dezember 2020 EUR 260.250.348,00 (Vorjahr: EUR 296.082.192,00).
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten TEUR 438 (Vorjahr: TEUR 130), Depotgebühren TEUR 38 (Vorjahr: TEUR 0) und sonstige Kosten TEUR 28 (Vorjahr: TEUR 20).
Verbindlichkeiten
Mit Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. August 2019 wurde eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) erteilt. Danach ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. August 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 500.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte und Wandlungs- bzw. Optionspflichten auf insgesamt bis zu 40.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 40.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen.
Auf der Grundlage der vorstehend beschriebenen Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. August 2019 hat der Vorstand der Gesellschaft am 8. November 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom selben Tage beschlossen, die Wandelanleihe 2019/2024 von insgesamt bis zu 300.000 untereinander gleichberechtigten, auf den Inhaber lautenden Wandelteilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 und mit Fälligkeit am 9. Dezember 2024 zu begeben.
Laut Anleihebedingungen der Wandelanleihe 2019/2024 wird jedem Inhaber zu bestimmten Zeitpunkten (2-mal pro Jahr) das Recht gewährt, seine Anleihen gegen Aktien zu tauschen. Zudem enthalten die Anleihebedingungen die Möglichkeit der Emittentin, die Anleihe vorzeitig zurückzukaufen. Da bei einer Kündigung durch die Emittentin in etwa der zeitanteilige Rückzahlungsbetrag zu leisten ist, wurde das Kündigungsrecht nicht als eingebettetes Derivat abgespalten. Weiterhin wurde dem Wandlungsrecht der Aktionäre kein wesentlicher Wert zugemessen, so dass keine Zuführung zum Eigenkapital nach § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB erfolgte. Die Anleihe ist nicht besichert. Der jährliche Zins bemisst sich mit 7,5 %. Die Anleihe ist mit 105 % zurückzuzahlen.
Im Oktober 2020 wurden weitere 110.000 Stücke der Wandelschuldverschreibung zur Finanzierung weiterer zukünftiger Immobilienerwerbe emittiert. Bis zum Bilanzstichtag wurden 112.475 Stücke durch die Gesellschaft zurückerworben. Die eigenen Anleihen werden unter den Wertpapieren des Anlagevermögens ausgewiesen. Diese Anleihestücke dürfen aus gesellschaftsrechtlichen Gründen nicht gewandelt werden. Somit sind diese als nicht konvertibel ausgewiesen.
Die Verbindlichkeit aus der Wandelanleihe 2019/2024 wird zum Rückzahlungsbetrag bilanziert.
Die übrigen Verbindlichkeiten haben, wie auch im Vorjahr, eine Laufzeit bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen TEUR 7.021 (Vorjahr: TEUR 4.342) und beruhen aus Darlehen von Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 6.584 (Vorjahr: TEUR 3.833) sowie gegenüber der publity AG in Höhe von TEUR 437 (Vorjahr: TEUR 509) für abgegrenzte Zinsen aus der Wandelschuldverschreibung.
Die sonstigen Verbindlichkeiten weisen Zinsabgrenzungen gegenüber Dritten in Höhe von TEUR 181 (Vorjahr: TEUR 149), Verbindlichkeiten aus Steuerzahlungen in Höhe von TEUR 281 (Vorjahr: TEUR 33), Verbindlichkeiten TO Holding GmbH in Höhe von TEUR 3.000 (Vorjahr: TEUR 0) und sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 26 (Vorjahr: TEUR 0) aus.
Haftungsverhältnisse
Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG hat ausschließlich zugunsten ihrer Tochtergesellschaften Garantien, Bürgschaften sowie Belassungs- und Rangrücktrittserklärungen für Gesellschafterdarlehen abgegeben. Die zugrundeliegenden Darlehen valutieren zum Bilanzstichtag auf TEUR 68.898 und die Haftungsgrenze beläuft auf TEUR 66.333.
Nach unseren Erkenntnissen können die zugrunde liegenden Verpflichtungen von den betreffenden Gesellschaften in allen Fällen erfüllt werden. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 bzw. Nr. 3a HGB beträgt TEUR 3.521 (Vorjahr: TEUR 1.422) und betrifft einen Mietvertrag TEUR 3.429 (Vorjahr: TEUR 1.320) für die vertraglich vereinbarte Restlaufzeit und Leasingverträge über TEUR 92 (Vorjahr: TEUR 102).
IV. Sonstige Angaben
Vorstand der Gesellschaft
Als Vorstand der Gesellschaft waren im Berichtsjahr bestellt:
Herr Frederik Mehlitz, CEO, München
Herr Libor Vincent, CFO, Bad Soden bis 22. Januar 2020
Herr Stephan Noetzel, COO, Leipzig seit 1. Dezember 2020
Aufsichtsrat der Gesellschaft
Der Aufsichtsrat setzt sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt zusammen:
Herr Udo Roland Wahid Masrouki
(Aufsichtsratsvorsitzender)
Vorstand FinanzNet Holding AG, Köln
Herr Wolfgang Faillard
(stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)
Wirtschaftsprüfer in eigener Kanzlei in Köln
Herr Christoph Blacha
Selbständiger Anwalt in Leipzig, bis 29. Februar 2020
Herr Christian Jäger
Unternehmer aus Seefeld, ab 1. März 2020 bis 30. September 2020
Herr Prof. Dr. Zoltan Zomotor
Hochschulprofessor in Stuttgart, seit 1. Oktober 2020
Bezüge des Aufsichtsrats
Bezüge an den Aufsichtsrat wurden für 2020 in Höhe von TEUR 40 gezahlt.
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren neben den beiden Vorständen zwei angestellten Mitarbeiter tätig (Vorjahr: keine).
Konzern
Nach § 293 Abs. 1 HGB ist die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses gem. § 290 HGB befreit.
Gleichwohl hat die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG im Vorjahr einen freiwilligen IFRS Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufgestellt. Der Abschluss war gesetzlich nicht offenzulegen.
Abschlussprüferhonorar
Gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB i.V.m. § 285 Nr. 17 HGB verzichtet die Gesellschaft auf die Angabe der Honorare des Abschlussprüfers.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag
Der Vorstand der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG ist von der Großaktionärin des Unternehmens, der publity AG, im Januar 2021 darüber informiert worden, dass diese anstrebt, eine PREOS-Mehrheitsbeteiligung an einen strategischen Investor zu veräußern. Die publity AG und der potentielle Investor haben sich darauf verständigt, ihre Verhandlungen über den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an PREOS Global Office Real Estate & Technology AG auf den Zeitraum nach Vorlage der fertiggestellten und geprüften Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2020 zu verschieben. Beide Parteien haben dabei ihre fortbestehende Absicht bekundet, die Transaktion vorbehaltlich einer zufriedenstellenden Due Diligence und vertraglichen Dokumentation vollziehen zu wollen. Aufgrund der angepassten Zeitschiene wird der Vollzug der Transaktion für das vierte Quartal 2021 angestrebt.
In Folge der öffentlichen Berichterstattung im April 2021, wonach die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Marktmanipulationsuntersuchung aufgenommen haben soll, die Wertpapiere der Unternehmen PREOS Global Office Real Estate & Technology AG betreffen soll, hat der Vorstand der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG Kontakt mit der BaFin aufgenommen. Eine telefonische Anfrage bei der BaFin hat lediglich ergeben, dass es eine Untersuchung bezogen auf bestimmte „Lebenssachverhalte“ betreffend die Finanzinstrumente der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG gebe. Im derzeitigen Stadium der Untersuchung gebe es keine offiziellen Verfahrensbeteiligten.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag haben sich nicht ergeben.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung 2020
Es wird vorgeschlagen den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2020 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Bilanzgewinn entsprechend § 158 Abs. 1 AktG ermittelt sich wie folgt:
EUR | EUR i. V.: | |
Verlust-/Gewinnvortrag des Vorjahres | – 8.321.367,06 | – 3.881.276,18 |
Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 83.089.404,66 | – 4.440.090,88 |
Bilanzgewinn/-verlust | 74.768.037,60 | – 8.321.367,06 |
Frankfurt am Main, 23. Juli 2021
gez. Frederik Mehlitz gez. Stephan Noetzel
CEO COO
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.07.2021 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG, Frankfurt am Main
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG, Frankfurt am Main, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum
31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprü- fer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Über- einstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht 2020, aber nicht den Jahresabschluss, nicht den Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Für den Bericht des Aufsichtsrats ist der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie da- für, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaft- lichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammen- hängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab- schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern darge- stellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, den 28. Juli 2021
Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Sebastian Koch Kathleen Hennig
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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