So sehen wir das, so Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig. Grund dafür ist eine Auseinandersetzung, die entstanden durch eine unrechtmäßig erlassene Einstweilige Verfügung der Kammer, von Seiten der Pressekammer des Landgerichtes Hamburg nicht seriös abgearbeitet wird.
Gerichte sollten/müssen keine Wohlfühlzone sein, aber man muss das Gefühl haben, dass man fair behandelt wird. Genau um diese faire Behandlung geht es uns nun. Nachdem die Kammer diese einstweilige Verfügung erlassen hatte, wir davon Kenntnis erhalten hatten, haben wir natürlich Widerspruch eingelegt. Parallel dazu wollten der uns vertretende Rechtsanwalt dann natürlich eine Akteneinsicht haben, um uns ein Bild darüber machen zu können, wie so ein Fehlurteil überhaupt entstanden sein konnte.
Genau diese Akteneinsicht gewährt man unserem Rechtsanwalt nun seit Wochen nicht. Da kommen natürlich schon „krude Gedanken“ auf, so Thomas Bremer. Ist da alles mit rechten Dingen zugegangen? Will man eigenes Fehlverhalten der Pressekammer vertuschen? Wir wissen es eben bis zum heutigen Tage nicht.
Nachdem die Pressekammer des Landgerichtes Hamburg dann festgestellt hatte, nach unserem Widerspruch, dass sie eigentlich für den Erlass der einstweiligen Verfügung gar nicht zuständig war, hatten wir natürlich die Aufhebung der erlassenen und rechtsgültigen einstweiligen Verfügung beantragt. Eine seriöse Landgerichtskammer hätte dann auch genau das getan und damit ihren begangenen eigenen Fehler zumindest rechtlich in Ordnung gebracht.
Nun mag sich jeder ein eigenes Bild darüber machen, wie seriös die Pressekammer des Landgerichtes, im Hinblick auf diesen Vorgang, dann wirklich ist. Wir haben den Eindruck, nicht sonderlich seriös.
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