Ist die Justiz der Freien und Hansestadt Hamburg jetzt schon nicht mehr in der Lage schon beim Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung festzustellen, dass die Pressekammer nicht zuständig ist für den Antrag?
Die Frage muss man so deutlich dann auch einmal stellen, nachdem es ein richterliches „Versehen“ gab. Nun gut auch Richter sind Menschen und können genauso wie wir Fehlentscheidungen treffen; trotzdem haben wir aber eine Einstweilige Verfügung bekommen, was wir damals schon nicht verstanden hatten und welche bis heute fortbesteht.
Nun haben wir auf die Missachtung der Geschäftsverteilung hingewiesen. Das LG Hamburg brauchte etwas länger, um das Missgeschick zu erkennen. Für die EV brauchte man allerdings vom Antrag bis zum Beschluss nur ganze 3 Stunden. Was das wohl zu bedeuten hat?
Nun, das werden wir herausfinden, denn wir wollen natürlich die Verfügung weg haben, die nicht nur juristisch aus unserer Sicht auch die Tatsachen betreffend unwahren Vortrag enthält, sondern nun natürlich auch ausgesetzt gehört.
Uns geht es hier ums Prinzip, wir lassen uns nicht gerne „zum Spielball der Justiz“ degradieren, auch von einer Pressekammer nicht. Recht muss Recht bleiben, auch wenn das mal zu unserem Nachteil sein kann; aber man muss das Gefühl haben, dass es ein fairer Prozess war. Richter mögen für solche Gefühle nicht zuständig sein; in Ordnung, aber Jura und Moral schließen sich nicht aus.
Wir jedenfalls halten diese Kammer für befangen.
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