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Pressemitteilung: Keine strafrechtliche Verantwortung von Klimaschützern für Tod einer Radfahrerin

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Dass zwei Aktivisten der Klimaschutzinitiative „Aufstand der letzten Generation“ mindestens fahrlässig den Tod einer Fahrradfahrerin am 31. Oktober 2022 (mit)verantwortet haben, wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin nun verneint. Gegen beide wurde zwar Anklage zum Amtsgericht Tiergarten wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erhoben, nicht jedoch wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts.

Die Aktivisten sollen am 31. Oktober 2022 eine Teilsperrung der Bundesautobahn 100 in Höhe der Anschlussstelle Messedamm und einen Rückstau zahlreicher Kraftfahrzeuge bis zum Jakob‑Kaiser‑Platz veranlasst haben, indem sie Transparente von einer Verkehrszeichenbrücke hängten und sich an dieser mit Sekundenkleber festklebten. Im Rahmen der Ermittlungen war zu klären, ob der Tod der 44 Jahre alten Fahrradfahrerin nach einem Unfall mit einem Betonmischer hätte verhindert werden können, wenn ein Bergungsfahrzeug (sog. „Rüstwagen“) nicht durch den Stau aufgehalten worden und damit früher am Unfallort eingetroffen wäre.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen führte die Straßenblockade tatsächlich zu einer zeitlichen Verzögerung von drei Minuten bei einem Einsatzleiterfahrzeug und von acht Minuten bei dem Rüstwagen. Auf deren Eintreffen kam es aber nicht an: Die Notärztin hatte bereits – notfallmedizinisch vollkommen korrekt – entschieden, dass eine Anhebung des Betonmischers durch den Rüstwagen den Zustand der Fahrradfahrerin eher noch verschlechtert hätte. Die Sofortrettung durch Wegfahren des Lkw (sog. „Crush‑Bergung“) war daher in jedem Fall – und also unabhängig von der Verfügbarkeit des Rüstwagens – die sinnvollere Vorgehensweise. Zudem ergab die Obduktion, dass die Fahrradfahrerin durch den Unfall mit dem Betonmischer bereits so schwere Verletzungen erlitten hatte, dass ihr Leben ohnehin nicht mehr hätte gerettet werden können.

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