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Pressemitteilung P&R Großschadensfall

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Pressemitteilung 

Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé/ Insolvenzverwalter der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Grünwald, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Grünwald, sowie der P&R Transport-Container GmbH, Grünwald 

Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke/ Insolvenzverwalter der P&R Container Leasing GmbH, Grünwald

Vergleichsvereinbarung von den Insolvenzverwaltern mit Zustimmung der Gläubigerausschüsse angenommen 

Verwertung der Containerflotte verläuft weiterhin plangemäß

 Verwertungserlöse von mehr als einer Milliarde Euro angestrebt

 München, 23. Oktober 2019. In den Insolvenzverfahren über das Vermögen der deutschen P&R Containervertriebsgesellschaften wurde ein weiterer ganz wesentlicher Meilenstein erreicht: Die Insolvenzverwalter haben mit Zustimmung der jeweiligen Gläubigerausschüsse die von den Gläubigern bereits unterzeichneten Vergleichsvereinbarungen angenommen, nachdem sich die Gläubiger zuvor mit einer überragenden Mehrheit für den Abschluss der Vergleichsvereinbarungen ausgesprochen hatten.

„Nahezu alle Gläubiger haben verstanden, dass der Erhalt der Strukturen wesentlich für die Erzielung von Erlösen ist und dass Alleingänge nur der Gläubigergesamtheit schaden, aber keinen individuellen Vorteil bieten. Hierfür und für das fortwährende Vertrauen in unsere Arbeit bedanken wir uns“, so Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé.

Über die Annahme des Vergleichs werden die betroffenen Gläubiger nicht noch einmal gesondert informiert. Vielmehr werden auf dieser Grundlage im Prüfungstermin im November die Forderungen festgestellt, für die ordnungsgemäß unterzeichnete Vergleichsvereinbarungen vorliegen.

„Wir gehen für die derzeit angemeldeten Forderungen der Anleger von einem feststellbaren Forderungsvolumen von insgesamt etwas über 3 Milliarden Euro in allen vier Insolvenzverfahren aus“, ergänzen die Insolvenzverwalter. Die Feststellung der Forderung ist Voraussetzung für eine Teilnahme am Insolvenzverfahren und an Abschlagsverteilungen. Die Gläubiger können nach dem Prüfungstermin, also voraussichtlich im Dezember, im Gläubigerinformationssystem unter www.jaffe-rae.de/GIS mit ihrer individuellen PIN, die sie in den Anschreiben finden können, überprüfen, ob und in welcher Höhe ihre Forderung festgestellt wurde. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten darüber keine gesonderte Nachricht durch das Insolvenzgericht. Gläubiger, deren Forderungen ganz oder teilweise bestritten werden, werden entsprechend informiert.

Insgesamt wurden in den vier Insolvenzverfahren weit über 80.000 Schreiben an rund 54.000 Gläubiger verschickt. Die wenigen Gläubiger, die noch keinen Vergleichsvorschlag erhalten haben, bitten die Insolvenzverwalter weiterhin um Geduld. „Jede berechtigte Forderung wird auch einen Vergleichsvorschlag erhalten“, so Dr. Jaffé.

Die Bearbeitung der noch offenen Fälle, in denen oftmals Rückfragen an die Gläubiger gestellt werden müssen, etwa in Erbfällen oder bei Anmeldungen Minderjähriger, wird noch einige Zeit dauern.

Für diese Fälle wird voraussichtlich im kommenden Jahr noch ein weiterer Prüfungstermin stattfinden, bevor es zu Ausschüttungen an die Gläubiger kommt, so dass den Gläubigern, deren Forderung jetzt noch nicht geprüft werden kann, insoweit keine Nachteile entstehen.

Unabhängig davon werden die wenigen Gläubiger, die die Vergleichsvereinbarung noch nicht unterzeichnet haben, gebeten, diese zeitnah zurückzusenden, wenn sie den Vergleich annehmen möchten. Ohne eine festgestellte Forderung ist eine Teilnahme an der ersten Abschlagsverteilung, die für das kommende Jahr avisiert ist, nicht möglich.

„Auch die Verwertung der Containerflotte zeigt ein sehr positives Bild, wenngleich die zukünftigen Erträge natürlich vom Markt und damit der Entwicklung der Weltwirtschaft abhängen. Wir werden die aufwändige Verwertung der vorhandenen Containerflotte, die im Wesentlichen in der Vermietung der Container besteht, aber auch aus Verkäufen, wo dies zu guten Preisen möglich ist, fortsetzen. Unser Ziel ist es, aus der Verwertung der vorhandenen Container in den kommenden Jahren Ver- wertungserlöse von über einer Milliarde Euro zu erwirtschaften und dann auch in mehreren Abschlagsverteilungen an die Gläubiger zu verteilen. Auch wenn heute niemand die genaue Höhe der Erlöse garantieren kann, lässt sich schon jetzt sagen, dass mehr als 250 Millionen Euro zum Jahresende bereits realisiert sein werden“, so Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé.

Er ergänzt: „Es zeigt sich, dass die Entscheidung, hier keinen Notverkauf vorzunehmen, sondern die Gläubiger davon zu überzeugen, die Containerverwertung ungestört fortzusetzen und die Erlöse im Interesse aller Gläubiger – auch gegen Widerstände – zu sichern, absolut richtig war. Diese Strategie werden wir fortsetzen. Wären die Strukturen zusammengebrochen, wären die Gläubiger leer ausgegangen“.

Parallel dazu werden auch Ansprüche gegen Dritte mit Nachdruck verfolgt, zum Beispiel gegen die (ehemaligen) Geschäftsführer und Berater, wenngleich hier im Vergleich zu den Forderungsanmeldungen im Milliardenbereich nicht mit Erlösen zu rechnen ist, die die Quote nennenswert erhöhen werden.

Die Frage der Anfechtbarkeit der an die Anleger geleisteten Zahlungen soll in Pilotverfahren geklärt werden. Falls Anleger Rückzahlungen leisten müssen, können sie in korrespondierender Höhe Insolvenzforderungen anmelden und erhalten hierauf eine Quote. Die Quote für die heutigen Gläubiger könnte sich hierdurch noch deutlich erhöhen, denn in diesem Fall würden auch Anleger in die Solidargemeinschaft der Gläubiger einbezogen, deren Anlage bereits vor der Insolvenz in voller Höhe zurückgeführt worden war.

Andere Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Insolvenzverfahren sind mittlerweile weitgehend geklärt: So hat sich zwischenzeitlich das Oberlandesgericht München zur Eigentumslage geäußert und einem klagenden Anleger deutlich gemacht, dass die Anleger, denen kein Zertifikat ausgestellt worden ist, weder Eigentum an Containern noch Ansprüche gegen die Schweizer Gesellschaft erworben haben können. Das Landgericht Bonn hatte einem Anleger, der Klage gegen die Schweizer Gesellschaft erhoben hatte, bereits zuvor untersagt, Ansprüche gegen diese geltend zu machen. Die Gerichte haben mehrfach deutlich gemacht, dass die Anleger in einem ersten Schritt darlegen müssten, wo sich die Container zum Zeitpunkt der vermeintlichen Übereignung befunden haben, denn das auf die Übereignung anwendbare Recht richtet sich insoweit nach dem Recht des sogenannten Belegenheitsstaats. Auch für Anleger, die über ein Zertifikat verfügen, ist dies in aller Regel nicht möglich.

Über die weiteren Schritte in den Insolvenzverfahren und relevante aktuelle Entwicklungen werden die Gläubiger über Pressemitteilungen sowie die dafür eingerichtete Webseite www.frachtcontainer-inso.de weiterhin informiert. Dort finden sich auch Erläuterungen zu einzelnen Themen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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