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Pressemitteilung: Schönheitsbehandlungen ohne entsprechende Ausbildung? – Anklageerhebung

geralt (CC0), Pixabay
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Mit dem Angebot, mit Hyaluronsäureunterspritzungen, sog. „Fett weg“‑Spritzen und Fadenliftings Schönheitsbehandlungen durchführen zu können (und vor allem: zu dürfen), soll eine inzwischen 45‑Jährige den Mund zu voll genommen und gleich mehrere dicke Lippen riskiert haben. Wegen 17‑fachen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz, in fünf dieser Fälle zugleich in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Von März 2017 bis Januar 2020 soll die Frau in einer „Beauty Clinic“ in Berlin‑Neukölln mit Hyaluronsäure Lippen‑ und Wangenunterspritzungen an Kundinnen vorgenommen haben, ein Fadenlifting „Foxy Eyes“ durchgeführt und „Fett weg“‑Spritzen gesetzt haben, ohne die hierfür erforderliche Qualifikation besessen zu haben. Dafür müsste sie nämlich entweder Ärztin oder zumindest examinierte Heilpraktikerin gewesen sein. Nach den Ermittlungen ist die Angeschuldigte allerdings ausgebildete Kosmetikerin, die auch an einem Seminar zum Thema „Faltenunterspritzungen“ teilgenommen hat.

Die Eingriffe, die von der Angeschuldigten auch in den sozialen Medien aktiv beworben und dokumentiert wurden, sollen jedenfalls in fünf Fällen zudem nicht komplikationslos verlaufen sein: Kundinnen, die darauf vertraut haben, dass die Frau über die entsprechende Qualifikation verfügt, erlitten unter anderem durch Hämatome, Knoten und unbeabsichtigte Schwellungen in den Lippen teils erhebliche Schmerzen.

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