Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übersenden wir Ihnen eine Pressemitteilung zu einem aktuell von uns erstrittenen (rechtskräftigen) Urteil des OLG Karlsruhe gegen die Aachen Münchner Lebensversicherungs AG. Das Urteil ist von weitreichender Bedeutung für die Frage der Haftung von Lebensversicherungsgesellschaften. Nach Ansicht des OLG Karlsruhe muss sich die Versicherungsgesellschaft die fehlerhafte Beratung für den Mitarbeiter der DVAG zurechnen lassen. Diese bei Kapitalanlagefällen übliche Selbstverständlichkeit wurde bislang in Fällen mit Lebens- und Rentenversicherungen von den Gerichten fast einhellig abgelehnt. Erst seit den Urteilen des BGH vom 11.07.2012 zu der britischen Lebensversicherungsgesellschafts Clerical Medical scheint dies etwas aufgeweicht, Urteile gegen deutsche Versicherungsgesellschaften fanden sich jedoch bislang kaum.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Witt Rechtsanwalt fürFachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 69115 Heidelberg
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