Presserechtliche Informationsschreiben sind laut Bundesgerichtshof zulässig
Der Bundesgerichtshof findet in einer Entscheidung vom 15.01.2019 – VI ZR 506/17 –
presserechtliche Informationsschreiben zulässig und Medien müssen ertragen solche Schreiben zu erhalten.
Was ist ein presserechtliches Informationsschreiben?
Fall: die Ehefrau eines bekannten Fußballers fährt betrunken Auto und baut einen Unfall. Wenn die Ehefrau schon vorher ihr Privatleben in den Presse drängte (z.B. Frau Kathy Hummels), dann ist eine Berichterstattung zulässig. Ansonsten ist es schwierig, weil die Ehefrau klagen könnte oder sogar Schadenersatz verlangen wie Caroline von Monaco in den neunziger Jahren, die hunderttausende erhalten hatte. Das Presserecht ist sehr kompliziert und schadenanfällig.
Journalisten wissen alles und berichten sehr wenig
Da vielfach die Berichterstattung verboten ist, die Journalisten aber so gut wie alles wissen, entstehen ständig Konflikte. Zeitungen und Zeitschriften sollen verkauft werden, Internetseiten möchten angeklickt werden. Was tun?
Einfache Lösung – Geschichten zusammen mit Prominenten erfinden
Es gibt Prominente, die sind nur deshalb prominent, weil diese so schön gemeinsam mit manchen Presseorganen Geschichten erfinden oder aufbauschen. Da endet sozusagen jede Magenverstimmung im Krankenhaus als dramatisches Ereignis und es finden sich sofort nach der Einlieferung perfekt ausgeleuchtete Bilder in der Öffentlichkeit.
Presserechtliche Informationsschreiben als neues Phänomen
Manche Prominente gehen einen anderen Weg. Jedesmal wenn irgendwas Berichtenswertes passiert wie Geburt bis Tod rennen diese vorab zum Anwalt und informieren die Presse, dass darüber nicht berichtet werden kann oder soll.
Beispiel – vollkommen fiktiv
Liebe Redaktion, unserer Mandantin Roswitha Jansen, die Ehefrau des Fussballers Horst Jansen, wünscht nicht, dass über Ihre Trunkensheitsfahrt am xy berichtet wird. Das Ereignis stellt eine Bagatelle dar und Frau Jansen ist keine Person, die in der Öffentlichkeit bisher bekannt ist und bekannt werden möchte. Ein besonderes Interesse an einer Berichterstattung besteht daher nicht. Mit freundlichen Grüßen Ihr Anwalt
Presserechtliche Informationsschreiben nerven Redaktionen
So etwas nervt natürlich, weil sozusagen einem Alkoholiker Bier gezeigt wird, dass er nicht trinken darf. Deshalb klagte dagegen eine Zeitung und wollte verhindern, dass diese Infoschreiben weiterhin in das Haus flattern. Zumal die Zahl der Schreiben dieser Art immer mehr überhand nimmt. Manche Leute gehen sozusagen noch nicht einmal aus dem Haus, ohne dass ihr Stammanwalt allen Redaktionen des Landes schreibt, dass darüber keinesfalls berichtet werden darf. Argumentation des Verlages: diese ständigen Schreiben nerven, weil man diese Schreiben ja auch lesen muss.
Bundesgerichthof entscheidet weise
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Übermittlung eines presserechtlichen Informationsschreibens an Verlage durch eine Rechtsanwaltskanzlei in der Regel nicht rechtswidrig in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb eines Presseunternehmens eingreift. Außerdem muss das Schreiben auch interessant sein: es muss sozusagen schildern, worum es geht und warum nicht berichtet werden darf.
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