Bei der Abmahnung von Urheberrechtsverstößen werden den Betroffenen oft Anwaltskosten von weit über 1.000 Euro in Rechnung gestellt. Wir begrüßen einen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg, durch den Verbraucher, die im privaten Bereich einen Urheberrechtsverstoß begangen haben, zukünftig besser vor maßlosen Anwaltsforderungen geschützt werden (Hinweisbeschluss vom 24. Juli 2013, Az. 31a C 109/13).
Das Hamburger Gericht teilt in seinem Beschluss mit, dass der Gegenstandswert der Streitigkeiten deutlich geringer anzusetzen sei als bislang von Anwälten und den meisten Gerichten gehandhabt. Bei vielen Urheberrechtsverstößen, die oft durch das sogenannte Filesharing von Video- und Musikdateien begangen werden, wäre dann nur noch ein Betrag von 150 Euro für die Leistungen der Anwälte zu zahlen.
Der Beschluss gebietet den unverschämten Auswüchsen der Abmahnindustrie wenigstens in Bezug auf die direkten Anwaltskosten hoffentlich bald Einhalt. Immerhin wurden in der Vergangenheit selbst Minderjährigen und arglosen Internetusern Forderungen von bis zu 3.000 Euro zugeschickt.
Aktuelles Seminar zu Urheberrechtsverletzungen
In unserem Seminar „Filesharing, Firefox und Fallen im Netz” erfahren Sie, worauf beim Surfen in der digitalen Welt zu achten ist und wie Sie im Falle einer Abmahnung am besten reagieren.
Besprochen werden beispielsweise rechtliche Probleme durch den Download und Tausch von Medieninhalten sowie vorbeugende Maßnahmen gegen den Missbrauch von schlecht gesichertem WLAN. Der nächste Termin ist der 11. September und Sie können sich einfach online anmelden.
Stand vom Dienstag, 20. August 2013
Quelel:VBZ Hamburg
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