Prime Capital AG
Frankfurt am Main
Mitteilung gem. § 20 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5 Aktiengesetz
Die WGS Verwaltungs GmbH, mit dem Sitz in Königstein, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein unter HBR 6520, hat uns mitgeteilt, dass ihr (i) bis zum 02. November 2020 ohne Hinzurechnung gem. § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien und zugleich (ii) eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG an der Prime Capital AG gehörte., da ihr zusätzlich zu von ihr selbst gehaltenen Aktien die unmittelbar von der WGS Private Equity Beteiligungs GmbH gehaltenen Aktien zugerechnet wurden (§ 16 Abs. 4 AktG).
Weiter hat sie uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr seit dem 02. November 2020 keine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG an der Prime Capital AG mehr gehört, da die WGS Verwaltungs GmbH unmittelbar keine Aktien mehr an der Prime Capital AG hält.
Ferner hat sie uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr seit dem 02. November 2020 ohne Hinzurechnung gem. § 20 Abs. 2 AktG nur noch mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Prime Capital AG gehört, da ihr die unmittelbar von der Private Equity Beteiligungs GmbH gehaltenen Aktien zugerechnet werden (§ 16 Abs. 4 AktG).
Der Vorstand
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